|
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, die Mittel für das baulich abgeschlossene Vorhaben St.-Georgen-Kirchturm in Höhe von 150.000,00 EUR aus dem UNESCO-Welterbeprogramm 2009 für das noch im Bau befindliche stadtgeschichtliche Museum Schabbelhaus, welches ebenfalls Bestandteil dieses Programms ist, zu verwenden.
Begründung:
Das UNESCO-Welterbeprogramm aus dem Jahr 2009 umfasst folgende 5 Bauvorhaben:
– den Weinberg
– den St.-Georgen-Kirchturm
– die Alte Schule
– die Häuser Spiegelberg 45/47 und
– das stadtgeschichtliche Museum.
Bis auf das Vorhaben Museum sind inzwischen die o.g. Baumaßnahmen abgeschlossen.
Bei der Baumaßnahme Wiederaufbau St.-Georgen-Kirchturm sind nicht benötigte Mittel aus dem UNESCO-Welterbeprogramm 2009 in Höhe von 150.000,00 EUR übrig geblieben. Der entsprechende Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes der Hansestadt Wismar dazu liegt vor.
Diese Mittel sollen nunmehr für das noch im Bau befindliche Museum verwendet werden. Andernfalls würden diese Mittel verfallen, da nur eine spezifische Verwendung im Rahmen des UNESCO-Welterbeprogramms 2009 möglich ist.
Der bewilligte Gesamtförderrahmen des UNESCO-Welterbeprogramms 2009 wird damit nicht überschritten. Ebenso sind keine zusätzlichen Eigenmittel der Hansestadt Wismar erforderlich.
Mit diesen Mitteln sollen zusätzliche Maßnahmen am Museum, die anderenfalls nicht hätten umgesetzt werden können, realisiert werden. Geplant sind insbesondere eine barrierefreie Feinkorrektur des Ausbaus (Entschärfung der Rampenneigungen, Einbau einer vollautomatischen Hebeplattform u.a.) sowie weitere Wert erhöhende substanzielle Instandsetzungsmaßnahmen wie die bautechnische Stabilisierung/Ertüchtigung der kritischen Gebäudenahtstellen und historische Putzausbesserungen.
Die Gesamtinvestitionssumme für das Museum erhöht sich somit von bisher 12,39 Mio. EUR (brutto; vgl. VO/2015/1446) auf 12,54 Mio. EUR (brutto).
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Mit der Bereitstellung der 150.000,00 EUR aus dem UNESCO-Welterbeprogramm 2009 für das Museum erhöht sich die Gesamtinvestition von 12,39 Mio. EUR (brutto) auf 12,54 Mio. EUR (brutto). Zusätzliche Eigenmittel der HWI werden nicht benötigt.
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
X | eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
keine