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Beschlussvorschlag:
1.
Die Bürgerschaft beschließt, ab dem Schuljahr 2017/18 keine städtische Musikschule weiter zu betreiben, wenn der Landkreis Nordwestmecklenburg ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben in die Kreismusikschule Carl Orff integriert.
Dabei sind folgende Eckpunkte zu gewährleisten:
• Das Leistungsangebot für Musik, Bildende Kunst und Tanz bleibt auf gleichem Niveau erhalten.
• Um die Aufgaben zu erfüllen, wird das gesamte Personal mit dem jetzigen Personalstatus übernommen.
• Das jetzige Musikschulgebäude am Turnplatz wird durch die Kreismusikschule für die nächsten 10 Jahre zur Erledigung der Aufgaben genutzt. Dafür wird das Gebäude durch die Hansestadt Wismar dem Kreis kostenfrei zur Verfügung gestellt.
• Weiterhin wird der Kreismusikschule das zur Aufgabenerledigung benötigte Zubehör (wie z. B. Musikinstrumente, Arbeitsmaterialien) und die vorhandene Büroausstattung kostenfrei übertragen.
• Um die Übernahme der Aufgaben zu sichern, wird für die Schuljahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/2020 eine Anschubfinanzierung durch die Hansestadt Wismar an den Kreis in Höhe von jeweils 180 T EUR, 160 T EUR und 100 T EUR geleistet. Das bedeutet für das Haushaltsjahr 2017 einen Zuschuss von 75.000 €, für 2018 – 198.300 €, für 2019 – 108.400 € und für 2020 – 58.300 €.
• Die Kreismusikschule Carl Orff wird auch zukünftig in der Hansestadt Wismar ein Weihnachtsmärchen durchführen.
2.
Voraussetzung für die Umsetzung des vorgenannten Beschlusses ist, dass der Kreistag einen positiven korrespondierenden Beschluss zur neuen Musikschulgestaltung fasst.
3.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage 1 beigefügten Vertragsentwurf final zu verhandeln und den Vertrag zu schließen.
Begründung:
Nach der Kreisgebietsreform 2011 wurden viele kulturelle Bereiche der nunmehr kreisangehörigen Städte auf die neuen Kreise übertragen. So auch insbesondere die weiterführenden Schulen und die Volkshochschulen.
Viele Stimmen forderten damals auch bereits das Zusammenlegen vorhandener Musikschulen. Dies wurde auch von Seiten der Hansestadt Wismar für richtig erachtet. Derzeit betreiben sowohl der Landkreis Nordwestmecklenburg als auch die Hansestadt Wismar jeweils eine Musikschule. Die Musikschule des Landkreises wird unter anderem aus Mitteln des Kreishaushaltes finanziert - und diese wiederum aus der Kreisumlage. Das heißt, die Hansestadt Wismar ist an der Finanzierung der Kreismusikschule entsprechend ihrer Bevölkerungszahl zu 1/3 beteiligt, obwohl zusätzlich durch die Hansestadt Wismar eine eigenständige, voll funktionierende Musikschule für das Stadtgebiet unterhalten wird.
Eine solche Doppelbelastung ist auf Dauer nicht zu finanzieren.
Dies war der Hauptgrund, weshalb nunmehr auch durch Bürgerschaftsbeschluss (VO/2015/1263) vom 30.04.15 Verhandlungen mit dem Landkreis zu einer einheitlichen Kreismusikschule geführt werden sollten. Im Zuge der weiteren notwendigen Haushaltskonsolidierung wurde die Maßnahme 25/2013 – Fusion Musikschule mit der Kreismusikschule im Zuge der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes am 25.06.2015 durch die Bürgerschaft beschlossen.
Ziel der Verhandlungen war es, dass ein tragfähiges und gutes Musikschulangebot für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises geschaffen wird. Dabei war von Seiten der Hansestadt Wismar Sorge zu tragen, dass der Leistungsumfang und die Qualität des jetzigen Musikschulangebotes in der Hansestadt Wismar erhalten bleiben.
Die darauf folgenden Verhandlungen gestalteten sich im letzten Jahr zunächst schwierig, da in beiden Verwaltungen andere Themen, wie insbesondere die Flüchtlingsproblematik, Vorrang hatten.
Anfang dieses Jahres erfolgte dann ein Treffen zwischen den Verwaltungsspitzen, auf dem der weitere Verfahrensweg festgelegt wurde. So wurden die beiden Musikschulleitungen aufgefordert, aus fachlicher Sicht darzustellen, ob und wie ein einheitlicher Musikschulunterricht in der Kreismusikschule Carl Orff gewährleistet werden kann.
Nach intensiver Arbeit konnten die Leitungen kurzfristig ein fachlich machbares Konzept vorlegen. Dabei sicherten beide zu, dass die jetzige Qualität und der Aufgabenumfang der Musikschule der Hansestadt Wismar erhalten blieben.
Einziges Problem war, dass die Philosophie der Kreismusikschule bis dato war, den Unterricht dezentral zu handhaben. So sollte es aus Sicht des Landkreises aus Kostengründen auch in der Hansestadt Wismar gehandhabt werden.
Diese Auffassung wurde fachlich von Seiten der Hansestadt Wismar nicht geteilt. Letztlich auch durch Unterstützung der Nutzer der Musikschule sowie nach einer intensiven politischen Diskussion legte die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung vom 29.09.16 (VO/2016/1969) fest, dass für die zukünftige Arbeit der Carl Orff-Musikschule des Landkreises auf dem Gebiet der Hansestadt Wismar das jetzige Gebäude am Turnplatz 5 erhalten bleiben soll.
Insofern wird durch die Verwaltungen ein Zeitraum von 10 Jahren vorgeschlagen.
Im Übrigen wurde in den Verhandlungen deutlich, dass zwar grundsätzlich der finanzielle Aufwand für die zu erbringende Leistung auf dem Gebiet der Hansestadt Wismar gewährleistet ist. Jedoch wurde auch deutlich, dass zunächst bis zum Greifen von Synergieeffekten eine Anschubfinanzierung notwendig wird.
Insofern wurden durch das Amt für Finanzverwaltung der Hansestadt Wismar und den Fachdienst Finanzen und Controlling des Landkreises Nordwestmecklenburg geprüft, inwieweit eine notwendige Unterstützung zu leisten ist.
Daraus ergibt sich die im Beschlussvorschlag aufgeführte dreijährige Anschubfinanzierung.
Trotz kostenfreier Nutzung des Schulgebäudes am Turnplatz durch die Kreismusikschule und den Zuschuss an den Landkreis Nordwestmecklenburg kommt es in den nächsten Jahren für den städtischen Haushalt zu folgender Ersparnis:
2017: 31.800 €
2018: 60.200 €
2019: 155.500 €
2020: 210.800 €
ab 2021: 269.100 €/Jahr.
Im Weiteren war von Anfang an klar, dass das Personal einschließlich des Sekretariates mit dem gleichen Personalstatus in die Kreismusikschule übernommen werden soll.
Auch hierin werden keine Problemlagen gesehen, da insbesondere bereits jetzt viele der Musiklehrerinnen und -lehrer an beiden Musikschulen unterrichten.
Letztlich wurde durch die Verwaltungsspitzen festgelegt, dass bei entsprechender Beschlussfassung der Bürgerschaft und des Kreistages bereits ab Beginn des Jahres 2017 eine enge Zusammenarbeit zwischen den Musikschulen erfolgen wird, damit ein reibungsloser Übergang zum Schuljahr 2017/2018 gewährleistet ist.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Ersparnisse in den Haushaltsjahren im Produkt 26301 – Musikschule wie folgt:
2017: 31.800 € 2018: 60.200 € 2019: 155.500 € 2020: 210.800 € ab 2021: 269.100 €/Jahr
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage:
Vertragsentwurf Musikschule
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Vertragsentwurf Musikschule (27 KB) |