|
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft fasst den Grundsatzbeschluss zur Durchführung von Erschließungsmaßnahmen am Großgewerbestandort Wismar-Kritzow und stimmt der außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln für die Erstellung von notwendigen Planungsleistungen zu.
Begründung:
Die Standortoffensive des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung attraktiver großer zusammenhängender Industrie- und Gewerbeflächen als Voraussetzung für eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik soll fortgesetzt und weiterentwickelt werden. So sollen die im Landesraumentwicklungsprogramm M-V (LEP 2016) ausgewiesenen Gewerbegroßstandorte mit landesweiter Bedeutung einen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft des Landes leisten, Arbeitsplätze sichern bzw. neue Arbeitsplätze schaffen. Vorrangig sollen diese Großstandorte flächenintensiven Firmenansiedlungen zur Verfügung gestellt werden. Die derzeit planerisch vorbereiteten und planungsrechtlich gesicherten Flächen reichen nicht aus, um der mittel- bis langfristigen Nachfrage gerecht zu werden. Aktuell wird dem mit dem LEP 2016 Rechnung getragen.
Zehn Standorte wurden als Vorrangstandort für die Ansiedlung hafenaffiner Industrie- und Gewerbeunternehmen ausgewiesen. Ausgehend von dem prognostiziertem Umschlagwachstum der Seehafen Wismar GmbH und dem Ausbau des Werftstandortes Wismar durch die Genting Group steigt die Nachfrage von ansiedlungswilligen Unternehmen, so dass die Erschließung des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow aus Sicht der Verwaltung vorangetrieben werden sollte, um im Fall eines Neuansiedlungsbedarfs mit großem Flächenanspruch, der nicht mehr durch die vorhandenen kleineren Gewerbegebiete abgedeckt werden kann, vorbereitet zu sein.
Im ersten Schritt wird in 2017 die Realisierung des Knotenpunktbauwerkes zur Anbindung des Großgewerbestandortes an den Nord-Ost-Zubringer erfolgen. Durch dieses Kreuzungsbauwerk werden die Voraussetzungen geschaffen, sowohl das Gewerbegebiet der Hansestadt Wismar als auch auf Seiten der Gemeinde Hornstorf zu erschließen und an die überregionalen Verkehrsachsen A20 / A14 anzubinden.
Mit der Vorlage – BA/2016/1924 wurde bereits über diesen 1. Bauabschnitt informiert und darauf hingewiesen, dass im weiteren Verlauf die Förderung der ersten Planungsphasen für die innere Erschließung des Großgewerbestandortes beantragt werden soll.
Dieser Schritt soll jetzt umgesetzt werden. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern werden derartige Planungsleistungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mit 75 % gefördert.
Im Ergebnis dieser Planung soll die bestmögliche Gestaltung des Großgewerbestandortes aufgezeigt werden und natürlich die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Gesamterschließung. Dabei spielt die Nutzen-Kosten-Betrachtung im Hinblick auf spätere Vermarktungsstrategien eine immense Rolle.
Durch die Planung sollen nachfolgende Bestandteile berücksichtigt werden:
– Straßenbau incl. Entwässerung, Beleuchtung, Gehwege, Straßenbegleitgrün
– Schmutz- und Regenwasser, ggf. Regenrückhaltebecken
– Trinkwasser-, Gas- und Elektroversorgung
– Ausgleichsmaßnahmen
– Geländeregulierungsarbeiten.
Nach groben Kostenschätzungen wird von einer Investitionssumme von 8,75 Mio. € ausgegangen. Laut HOAI beträgt das Gesamthonorar hierfür 435.000 €. Bei einer angestrebten Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 – 4 (entsprechen 55% der Gesamtleistung) beträgt der Honoraranteil 240.000 €. Hinzu kommen 5 % Nebenkosten (12.000 €) und 19 % Mehrwertsteuer (47.800 €). Somit beträgt der finanzielle Gesamtbedarf für die vorgezogene Planung ca. 300.000 €. Bei einer 75%-igen Förderung entfallen 75.000 € als Eigenanteil auf die Hansestadt Wismar.
Für die Planungsleistungen zum B-Plan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ wurde ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Hansestadt Wismar und den Vertragspartnern LGE M-V GmbH und Landgesellschaft M-V mbH geschlossen. Nach der im Vertrag enthaltenen Kostenteilung tragen die Vertragspartner 34,27 % der Kosten.
Zur Verringerung des Eigenanteils der Stadt werden derzeitig Verhandlungen mit der LGE M-V GmbH und der Landgesellschaft MV mbH dahingehend geführt, einen Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag zu schließen. Auf der Grundlage dieses Nachtrages sollen die Vertragspartner auch für die Erschließungsplanung 34,27 % der Kosten tragen. Durch den Abschluss dieses Nachtrages könnte sich der Eigenanteil der Stadt von 75.000 € auf 49.297,50 € verringern.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr (2017) | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57100.6816620/04 | Einzahlung in Höhe von | 225.000,00 € |
| 57100.6815900/04 | Einzahlung in Höhe von | 25.702,50 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57100.7859000/04 | Auszahlung in Höhe von | 300.000,00 € |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
x | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57100.7859000/04 | Auszahlung in Höhe von | 49.297,50 € |
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
x | Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
keine