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Vorlage - VO/2016/2058  

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Erschließung des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Spieler, Kornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60.2 Abt. Planung  
 20.1 Abt. Kämmerei  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe Vorberatung
06.12.2016 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und kommunale Betriebe ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Vorberatung
14.12.2016 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft fasst den Grundsatzbeschluss zur Durchführung von  Erschließungsmaßnahmen am Großgewerbestandort Wismar-Kritzow und stimmt der außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln für die Erstellung von notwendigen Planungsleistungen zu.

 

 


Begründung:

Die Standortoffensive des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung attraktiver großer zusammenhängender Industrie- und Gewerbeflächen als Voraussetzung für eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik soll fortgesetzt und weiterentwickelt werden. So sollen die im Landesraumentwicklungsprogramm M-V (LEP 2016) ausgewiesenen Gewerbegroßstandorte mit landesweiter Bedeutung einen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft des Landes leisten, Arbeitsplätze sichern bzw. neue Arbeitsplätze schaffen. Vorrangig sollen diese Großstandorte flächenintensiven Firmenansiedlungen zur Verfügung gestellt werden. Die derzeit planerisch vorbereiteten und planungsrechtlich gesicherten Flächen reichen nicht aus, um der mittel- bis langfristigen Nachfrage gerecht zu werden. Aktuell wird dem mit dem LEP 2016 Rechnung getragen.

 

Zehn Standorte wurden als Vorrangstandort für die Ansiedlung hafenaffiner Industrie- und Gewerbeunternehmen ausgewiesen. Ausgehend von dem prognostiziertem Umschlagwachstum der Seehafen Wismar GmbH und dem Ausbau des Werftstandortes Wismar durch die Genting Group steigt die Nachfrage von ansiedlungswilligen Unternehmen, so dass die Erschließung des Großgewerbestandortes Wismar-Kritzow aus Sicht der Verwaltung vorangetrieben werden sollte, um im Fall eines Neuansiedlungsbedarfs mit großem Flächenanspruch, der nicht mehr durch die vorhandenen kleineren Gewerbegebiete abgedeckt werden kann, vorbereitet zu sein.

 

Im ersten Schritt wird in 2017 die Realisierung des Knotenpunktbauwerkes zur Anbindung des Großgewerbestandortes an den Nord-Ost-Zubringer erfolgen. Durch dieses Kreuzungsbauwerk werden die Voraussetzungen geschaffen, sowohl das Gewerbegebiet der Hansestadt Wismar als auch auf Seiten der Gemeinde Hornstorf zu erschließen und an die überregionalen Verkehrsachsen  A20 / A14 anzubinden.

 

Mit der Vorlage BA/2016/1924 wurde bereits über diesen 1. Bauabschnitt  informiert und darauf hingewiesen, dass im weiteren Verlauf die Förderung der ersten Planungsphasen für die innere Erschließung des Großgewerbestandortes beantragt werden soll.

 

Dieser Schritt soll jetzt umgesetzt werden. Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern  werden derartige Planungsleistungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstrukturmit 75 % gefördert.

 

Im Ergebnis dieser Planung soll die bestmögliche Gestaltung des Großgewerbestandortes aufgezeigt werden und natürlich die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Gesamterschließung. Dabei spielt die Nutzen-Kosten-Betrachtung im Hinblick auf spätere Vermarktungsstrategien eine immense Rolle. 

 

Durch die Planung sollen nachfolgende Bestandteile berücksichtigt werden:

        Straßenbau incl. Entwässerung, Beleuchtung, Gehwege, Straßenbegleitgrün

        Schmutz- und Regenwasser, ggf. Regenrückhaltebecken

        Trinkwasser-, Gas- und Elektroversorgung

        Ausgleichsmaßnahmen

        Geländeregulierungsarbeiten.

 

Nach groben Kostenschätzungen wird von einer Investitionssumme von 8,75 Mio. ausgegangen. Laut HOAI beträgt das Gesamthonorar hierfür 435.000 . Bei einer angestrebten Vergabe der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 4 (entsprechen 55% der Gesamtleistung) beträgt der Honoraranteil 240.000 . Hinzu kommen 5 % Nebenkosten (12.000 ) und 19 % Mehrwertsteuer (47.800 ). Somit  beträgt der finanzielle Gesamtbedarf für die vorgezogene Planung ca. 300.000 . Bei einer 75%-igen Förderung entfallen 75.000 als Eigenanteil auf die Hansestadt Wismar.

 

Für die Planungsleistungen zum B-Plan Nr. 60/03 Gewerbegebiet Kritzowburgwurde ein Städtebaulicher Vertrag zwischen der Hansestadt Wismar und den Vertragspartnern LGE M-V GmbH und Landgesellschaft M-V mbH geschlossen. Nach der im Vertrag enthaltenen Kostenteilung tragen die Vertragspartner 34,27 % der Kosten.

 

Zur Verringerung des Eigenanteils der Stadt werden derzeitig Verhandlungen mit der LGE M-V GmbH und der Landgesellschaft MV mbH dahingehend geführt,  einen Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag zu schließen. Auf der Grundlage dieses Nachtrages sollen die Vertragspartner auch für die Erschließungsplanung 34,27 % der Kosten tragen. Durch den Abschluss dieses Nachtrages könnte sich der Eigenanteil der Stadt von 75.000 auf 49.297,50 verringern.

                


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr (2017)

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57100.6816620/04

Einzahlung in Höhe von

225.000,00

 

57100.6815900/04

Einzahlung in Höhe von

25.702,50

Produktkonto /Teilhaushalt:

57100.7859000/04

Auszahlung in Höhe von

300.000,00

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

x

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

57100.7859000/04

Auszahlung in Höhe von

49.297,50

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

x

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage/n:

keine