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Vorlage - VO/2013/0780  

Betreff: Anwendung der Entschädigungsverordnung M-V / Einhaltung der geplanten Haushaltsmittel
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
Verfasser/-in:SPD-Fraktion
Beteiligt:1 Büro der Bürgerschaft   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
24.10.2013 
49. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar ist so zu verändern, dass die Höchstsätze aus der neuen Entschädigungsverordnung M-V mit deren Veröffentlichung zur Anwendung kommen. Zur Einhaltung der geplanten Haushaltsmittel ist die Anzahl der Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse durch Veränderung des Sitzungsrhythmus zu verringern.


Begründung:

Der tatsächlich gestiegene Aufwand für die Betroffenen (PC-Aufwand, Parkgebühren, Fahrkosten u.v.a.m.) rechtfertigt die Anwendung der vorgesehenen Höchstsätze.

Die monatliche Durchführung aller Ausschusssitzungen und der Bürgerschaftssitzung ist nicht mehr erforderlich, da zwischenzeitlich alle notwendigen Basisdokumente vorliegen und nur noch angepasst werden müssen. Darüber hinaus kann durch eine Minimierung der Sitzungen eine bessere Abstimmung mit den Sitzungen im Kreistag erfolgen, so dass die Teilnahme aller gewählten Mandatsträger an den Beratungen in beiden Gebietskörperschaften gesichert werden kann.


Anlage/n:

- keine