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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe Seniorenheime der Hansestadt Wismar und des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar sowie die Wirtschaftspläne 2017 der kommunalen Unternehmen der Hansestadt Wismar als Anlage zum Haushalt 2016/17.
Begründung:
Das Instrument des Doppelhaushaltes betrifft ausschließlich den Kernhaushalt der Hansestadt Wismar und nicht die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen in Privatrechtsform.
Somit wurden mit der erstmaligen Aufstellung des Doppelhaushaltes 2016/2017 der Hansestadt Wismar (VO/2015/1539) als Anlage des Haushaltsplanes u.a. die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt.
In Fortschreibung dieser Planung werden nunmehr die Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe Seniorenheime der Hansestadt Wismar und des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes der Hansestadt Wismar vorgelegt und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung empfohlen. Ergänzend sind die Wirtschaftspläne der kommunalen Unternehmen für das Jahr 2017 beigefügt.
Nach §§ 22 Abs. 3, 46, 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern i.V.m.
§§ 5 Abs. 1 Nr. 2, 14 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg – Vorpommern beschließt die Bürgerschaft die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 – 3 siehe Anlagen | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: §§ 22, 46 ff. KV M-V, §§ 5, 14 EigVO M-V | ||
Anlage/n:
Unterlagen für den Eigenbetriebsausschuss:
1. Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
Unterlagen für den Ausschuss für Wirtschaft und kommunale Betriebe
2. Wirtschaftspläne der kommunalen Unternehmen
Unterlagen für die Bürgerschaft:
3. Wirtschaftspläne 2017 der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen gesamt