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Beschlussvorschlag:
Die Ampelschaltung für Fußgänger und Radfahrer an den Kreuzungen
soll von manueller Schaltung auf automatischen Betrieb umgestellt werden.
Begründung:
Gegenwärtig wird an den genannten Kreuzungen (und vielen weiteren im Stadtgebiet der Hansestadt Wismar) die Fußgängerampeln nur auf manuelle Anforderung durch das Bedienen eines Schaltkastens im Kreuzungsbereich aktiviert. Versäumt der Fußgänger die Ampelschaltung manuell zu aktivieren wird die Grünphase nur für den Autoverkehr geschaltet nicht jedoch für die Fußgänger und Radfahrer.
Die derzeit angebrachten Schaltkästen sind optisch nicht ohne Weiteres von den sonst üblichen Schaltkästen für Akustik Signale zu unterscheiden. Häufig ist auch die Situation zu beobachten, dass bereits Fußgänger an diesen Ampeln warten und nicht unmittelbar klar ist ob schon ein Signal angefordert wurde.
Vergessen Fußgänger die Schaltkästen zu bedienen oder kommen nach Beginn der Schaltphase für Pkws an die Ampel müssen sie entsprechend längere Wartezeiten in Kauf nehmen.
Hier können sich bei Fußgängern und Fahrradfahren, die in Eile sind ggf. gefährliche Situationen ergeben. Weiterhin wird aufgrund der langen Wartephasen der Fahrradweg teilweise auf der falschen Fahrbahnseite weitergenutzt, um flüssiges Weiterfahren zu ermöglichen. Die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs soll für Fahrradfahrer und Fußgänger verbessert werden.
Da für den Autoverkehr ohnehin eine Grünphase geschaltet wird,ergeben sich durch die analogen Grünphasen für Fußgänger und Radfahrer keine wesentlichen Nachteile für andere Verkehrsteilnehmer.
Die oben genannten Ampelkreuzungen erscheinen uns als die dringlichsten, da hier ein sehr hohes Aufkommen an Fußgängern und Radfahrern zu verzeichnen ist. Parallel zur Lübschen Straße befindet sich weiterhin der Ostseeradweg.
In der Agenda 21 (im Kapitel Verkehr, S. 40), die von der Bürgerschaft beschlossen wurde, lautet außerdem eine Leitlinie, den umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Fuß- und Radverkehr, ÖPNV) den Vorrang einzuräumen.
Entsprechende automatische Grünphasen für Fußgängerampeln wurden z.B. in der Hansestadt Hamburg umgesetzt. Eine Vereinbarkeit mit der geltenden StVO und anderen Regelwerken zum Pkw-Verkehr ist also gegeben.
Anlage/n: - keine
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