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Sehr gehrte Damen und Herren,
die Bürgerschaft hat in Ihrer Sitzung vom 26.03.2015 unter VO/2014/1021-1 den Beschluss gefasst, eine Evaluierung der Übernachtungssteuer vorzunehmen und einen diesbezüglichen Bericht im November 2016 vorlegen zu lassen.
Innerhalb einer Evaluierung ist zu prüfen, ob der mit der Einführung der Steuer angestrebte Zweck erreicht wurde.
Die Übernachtungssteuer wurde in Ausführung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013, VO/2013 /0726, dort Haushaltskonsolidierungsmaßnahme Nr.20/2013, zum 01.04.2015 einge führt. Erklärter Zweck war, einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu erbringen. Prognostiziert wurden im Sicherungskonzept jährliche Erträge von 270 TEUR ab 2015.
Im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage der Satzung wurde ein Ertrag für 2015 von 176 TEUR und für Folgejahre von 353 TEUR errechnet.
Erzielt wurde in 2015 ein Ertrag von 159 TEUR. Dieser Betrag ergab sich aus den Steuerveranla gungen für das 2. und 3. Quartal. Für das 4. Quartal waren die Erklärungen erst 2016 abzugeben, insofern konnten diese erst in 2016 erfolgswirksam eingebucht werden.
In 2016 wurde per 10.11. ein Ertrag von 351 TEUR verbucht, in der Bearbeitung befinden sich Steuerbeträge in geschätzter Gesamthöhe von 9 TEUR. Mithin ergibt sich für 2016 ein Gesamtertrag von 360 TEUR.
Es bleibt festzustellen, dass die Erwartungen an das Steueraufkommen, wie sie im Haushalts sicherungskonzept dargestellt sind, erfüllt wurden.
Die tatsächlichen Erträge weichen in 2015 um -9,7% und in 2016 um +2,0% von den errechne ten Erträgen ab. Die errechneten Prognosen haben sich insbesondere in Anbetracht, dass es sich um eine neue Steuerart handelt, als hinreichend genau erwiesen.
Die Zahlen der vorstehenden Ausführungen sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst.
| Planwert laut HHSK | prognostizierte Erträge laut VO/2014/1021 | erzielte Erträge in TEUR | Bemerkungen |
2015 | 270 | 176 | 159 | - Erträge wurden nur für das 2. und 3. Quartal erzielt -->Einführung der Steuer zum 01.04. - weitere Minderung durch steuerliche Freistellung der bei der Einführung bereits vertraglich vereinbarten Übernachtungen |
2016 | 270 | 356 | 360 | - Erträge resultieren aus dem 4. Quartal 2015, sowie dem 1. bis 3. Quartal |
Untersucht wurde weiterhin der Einfluss der Übernachtungssteuer auf die Gästezahlen (Ankünfte) und Übernachtungszahlen.
Auch nach Einführung der Übernachtungssteuer sind die Gästezahlen weiter angestiegen. In 2015 war ein deutlicher Zuwachs bei den Gästezahlen von 4,5 % festzustellen. Zum Vergleich lag dieser Zuwachs in 2014, also ohne Einfluss der Übernachtungssteuer, bei lediglich 1,1%.
Der positive Trend der Gästezahl setzt sich 2016 mit 3,8% abgeschwächt, aber immer noch deutlich über dem Landesdurchschnitt von 1,3%, weiter fort.
Anhand der Gästezahl ist kein Einfluss der Übernachtungssteuer nachweisbar.
Auch bei den Übernachtungszahlen, in denen auch die Verweildauer der Gäste Berücksichtigung findet, ist nach Einführung der Steuer in 2015 ein weiterer Anstieg zu verzeichnen.
Bei den Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind gleichbleibende Zuwächse in den Jahren 2014 und 2015 festzustellen. Erst in 2016 ist sowohl bei den Übernachtungszahlen als auch der Aufenthaltsdauer eine Abschwächung des Zuwachses zu verzeichnen. In 2016 ist dieser Rückgang allgemeiner Landes trend.
Die Aufenthaltsdauer in der Stadt bleibt hinter dem Landesdurchschnitt zurück. Dieses wird jedoch keinesfalls durch die Übernachtungssteuer verursacht, wie bereits der Blick auf den Wert von 2014 zeigt. Städtereisen sind nun einmal deutlich kürzer als sonstige Urlaubsreisen.
Die Gäste- und Übernachtungszahlen sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:
Hansestadt Wismar
| Ankünfte /Gäste | Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum | Übernachtungen | Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum | durchschnittl. Aufenthalts-dauer |
2014 | 116.466 | 1,1% | 293.030 | 1,8% | 2,5 |
2015 | 121.657 | 4,5% | 298.447 | 1,8% | 2,5 |
1-08 2016 | 86.664 | 3,8% | 208.510 | 1,6% | 2,4 |
Land Mecklenburg-Vorpommern |
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| Ankünfte /Gäste | Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum | Übernachtungen | Veränderung gegenüber Vorjahreszeitraum | durchschnittl. Aufenthalts-dauer |
2014 | 7.250.770 | 2,4% | 28.722.978 | 2,0% | 4,0 |
2015 | 7.394.706 | 2,0% | 29.468.190 | 2,6% | 4,0 |
1-08 2016 | 5.386.010 | 1,3% | 22.206.318 | 2,2% | 4,1 |
Die Gästezählen und Übernachtungszahlen in Wismar haben sich auch unter Einfluss der Übernach tungssteuer weiter positiv entwickelt. Ein Zurückbleiben gegenüber der Entwicklung im Land ist nicht festzustellen.
Der Anteil der beruflich veranlassten und damit nicht steuerpflichtigen Aufwendungen der Gäste für Übernachtungen lag in 2016 im Durchschnitt bei 23,1 %. Dieser Anteil an den Umsätzen der Beherber gungsunternehmen unterliegt nicht der Übernachtungssteuer, dennoch verursacht er durch die Notwen digkeit der Abgrenzung Aufwand bei den Beherbergungsunternehmen.
2016 | Anteil des beruflich veranlassten Übernachtungs-aufwands am Gesamtaufwand |
1. Quartal | 32,7% |
2. Quartal | 24,2% |
3. Quartal | 18,7% |
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Zweck der Einführung der Steuer, einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu erbringen, erfüllt wurde. Die Beeinträchtigung der örtlichen Be herbergungsbetriebe durch die Steuer bildet sich in den Besucherstatistiken nicht ab.
Anlage/n: keine
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