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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage I beigefügte neue Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Hansestadt Wismar – Sondernutzungssatzung.
Begründung:
In der Bau- und Sanierungsausschusssitzung des Monats Oktober 2016 wird die 1. Lesung mit der Anlage I ohne Gebührentarif (Anlage 2 A und 2 B) und der Anlage II (Synopse) erfolgen. In einer 2. Lesung im Monat November 2016 wird dann zusätzlich die Gebührenkalkulation und somit die Anlage 2 A und 2 B, als auch Anlage III (Synopse der Sondernutzungsgebühren) und Anlage IV (Gebührenkalkulation) im Bau- und Sanierungsausschuss und im Finanzausschuss behandelt. Somit ist vorgesehen die Sondernutzungssatzung der Bürgerschaft im November 2016 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar wurde zuletzt im Jahr 2012 überarbeitet, wobei die Gebühren für die Sondernutzungen in zwei Schritten, jeweils in den Jahren 2012 und 2013, angepasst wurden.
Mit der 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 bis 2018, für den Konsolidierungs-zeitraum 2015 bis 2020 hat die Bürgerschaft, als eine Maßnahme, die Anpassung der Sonder-nutzungssatzung beschlossen.
Zur Umsetzung des Konsolidierungszieles wurde zunächst der Satzungsinhalt auf mögliche Änderungen zur Verbesserung der Teilhabe der Hansestadt Wismar am wirtschaftlichen Vorteil der privaten Nutzungen öffentlicher Straßen über dem Gemeingebrauch hinaus geprüft.
In diesem Arbeitsschritt wurde ebenfalls der Textteil der Satzung auf notwendige Änderungen auf Grund von Gesetzesänderungen und in Bezug auf die Verbesserung der Anwendung geprüft und angepasst.
Ziel war es, die Belange der Sicherheit und Ordnung, der Barrierefreiheit, der Stadtbildpflege und des Denkmalschutzes als Kriterium bei der Beurteilung von Anträgen auf Erteilung von Sondernutzungs-
erlaubnissen den heutigen Bedingungen anzupassen. Die Veränderungen gegenüber der derzeit
gültigen Satzung sind in der Synopse (Anlage II) dargestellt und begründet.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für Folgejahre (jährlich ab 2017) | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
x | eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen:
Anlage I Sondernutzungssatzung inkl. Anlagen
Anlage II Synopse Satzung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage I Sondernutzungssatzung inkl. Anlagen (2298 KB) | |||
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2 | Anlage II Synopse Satzung (93 KB) |
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