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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hauptsatzung der Hansestadt Wismar.
Begründung:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wurde zuletzt mit der 1. Änderungssatzung vom 17.12.2014 geändert.
In § 14 der Hauptsatzung wird dabei u.a. geregelt, wo sich Bürgerinnen und Bürger Satzungstexte ausgeben lassen können bzw. den jeweils aktuellen „Stadtanzeiger“ abholen können. Hier ist derzeit noch auf die alte Struktureinheit Bürgerbüro abgestellt, die im Rathaus untergebracht war. An dieser Stelle der Satzung ist daher eine Anpassung notwendig und auf das BürgerServiceCenter im Stadthaus zu verweisen.
Die Neufassung der Entschädigungsverordnung vom 04. Mai 2016 war ein weiterer Anlass, die Hauptsatzung in einzelnen Regelungen anzupassen.
Eine Übersicht über die o.g. und weitere vorgeschlagene Änderungen mit einer entsprechenden Begründung/ Bemerkung hierzu können Sie der beigefügten Synopse (Anlage 2) entnehmen.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Hauptsatzung mit der Mehrheit aller Mitglieder der Bürgerschaft (= qualifizierte Mehrheit) zu beschließen ist, § 5 Abs. 2 Satz 3 KV M-V.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: | |||
X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 5 Abs. 2 KV M-V; KV DVO | ||
Anlagen:
Anlage 1 – Hauptsatzung der Hansestadt Wismar (zu beschließende Fassung)
Anlage 2 - Synopse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 Hauptsatzung der Hansestadt Wismar (73 KB) | ||||
2 | Anlage 2 Synopse (150 KB) |
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