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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2017
in der Gesamthöhe von 2.000.000,00 € für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ entsprechend der Anlage 1.
Begründung:
Gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien ist der Antrag für das Städtebauförderungsprogramm 2017
bis zum 15. Oktober 2016 beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-
Vorpommern zu stellen.
Mit dem Förderantrag 2017 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme
„Altstadt“ Städtebauförderungsmittel in Höhe von 2.000.000,00 €. Der entsprechende Antrag wird in der Anlage 1 dargestellt.
Im Förderantrag 2017 werden gemäß der Anlage 1.1 sowohl die bisher nicht ausfinanzierten als auch neue Einzelmaßnahmen entsprechend ihrer Priorität dargestellt. Die neu zu beantragenden Städtebauförderungsmittel für das Programm 2017 basieren auf einer fördergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche dem Antrag als Anlage 1.3 beiliegt. Zudem sind in der Anlage 1.2 die Maßnahmen dargestellt, die aus verfügbaren und bewilligten Mitteln aus vorangegangenen Programmanträgen in den Jahren 2016 - 2020 finanziert werden sollen.
In der Übersicht zu den Maßnahmen mit bewilligter Finanzierung (Anlage 1.2) sind die
Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt. Hierbei
handelt es sich im Wesentlichen um Maßnahmen, deren dargestellte Finanzhilfen auf Grundlage
vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum 2016 – 2020
bereits gebunden sind. Des Weiteren enthält die Darstellung auch Einzelmaßnahmen, welche sich in
Vorbereitung befinden. Aufgrund des über 5 Jahre laufenden kassenwirksamen Zeitraums sind einige der
genannten Einzelmaßnahmen im Förderantrag noch nicht ausfinanziert und werden zur Ausfinanzierung
daher zusätzlich auch im Förderantrag 2017 berücksichtigt.
Die Prioritätenliste in der Anlage 1.3 weist die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen
und problemorientierten Rang- und Reihenfolge entsprechend dem angedachten Realisierungszeitraum aus.
Die Antragssumme für die städtebauliche Gesamtmaßnahme “Altstadt“ ist auf 2.000.000,00 € begrenzt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | Altstadt: 51103.5415111 | Aufwand in Höhe von 2017 – 14.200,00 € 2018 – 71.000,00 € 2019 – 85.200,00 € 2020 – 71.000,00 € 2021 – 42.600,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | Altstadt: 51103.7415111
51103.7844000 | Auszahlung in Höhe von 2017 – 14.200,00 € 2018 – 71.000,00 € 2019 – 85.200,00 € 2020 – 71.000,00 € 2021 – 42.600,00 €
2017 – 85.800,00 € 2018 – 429.000,00 € 2019 – 514.800,00 € 2020 – 429.000,00 € 2021 – 257.400,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Das städtebauliche Sondervermögen tangiert lediglich mit dem Eigenmittelanteil den städtischen Kernhaushalt und mit den zusätzlichen Eigenanteilen. Für das Sondervermögen werden eigenständige Haushaltspläne erarbeitet.
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
Der Eigenmittelanteil der Hansestadt Wismar beträgt beim Denkmalschutzprogramm 20 % und bei allen übrigen Städtebauförderungsprogrammen 33,33 %. Erst nach Mittelbereitstellung durch das Land kann die konkrete Summe des Eigenmittelanteils der Hansestadt Wismar für die einzelnen Förderprogramme genau veranschlagt werden. Die Ausweisung der bewilligten Mittel beträgt im ersten Jahr 5 %, im 2. Jahr 25 %, im 3. Jahr 35 %, im 4. Jahr 20 % und im 5. Jahr 15 %.
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
x | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des städtebaulichen Sondervermögens enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Gesamtmaßnahme "Altstadt" (62 KB) |
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