Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - VO/2016/1953  

Betreff: Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2017
Gesamtmaßnahme "Altstadt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Feichtinger, Birgit
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 60 BAUAMT  
 60.1 Abt. Bauordnung  
 Sonstige - Beratung mit Externen  
 20.1 Abt. Kämmerei  
 60.2 Abt. Planung  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
12.09.2016 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
Anlagen:
Anlage 1 - Gesamtmaßnahme "Altstadt"  

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2017

in der Gesamthöhe von 2.000.000,00 für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadtentsprechend der Anlage 1.

 


Begründung:

Gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien ist der Antrag für das Städtebauförderungsprogramm 2017

bis zum 15. Oktober 2016 beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-

Vorpommern zu stellen.

 

Mit dem Förderantrag 2017 beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme

AltstadtStädtebauförderungsmittel in Höhe von 2.000.000,00 . Der entsprechende Antrag wird in der Anlage 1 dargestellt.

 

Im Förderantrag 2017 werden gemäß der Anlage 1.1 sowohl die bisher nicht ausfinanzierten als auch neue Einzelmaßnahmen entsprechend ihrer Priorität dargestellt. Die neu zu beantragenden Städtebauförderungsmittel für das Programm 2017 basieren auf einer fördergebietsbezogenen Prioritätenliste, welche dem Antrag als Anlage 1.3 beiliegt. Zudem sind in der Anlage 1.2 die Maßnahmen dargestellt, die aus verfügbaren und bewilligten Mitteln aus vorangegangenen Programmanträgen in den Jahren 2016 - 2020 finanziert werden sollen.

 

In der Übersicht zu den Maßnahmen mit bewilligter Finanzierung (Anlage 1.2) sind die

Einzelmaßnahmen alphabetisch entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt. Hierbei

handelt es sich im Wesentlichen um Maßnahmen, deren dargestellte Finanzhilfen auf Grundlage

vorliegender Beschlüsse und abgeschlossener Fördervereinbarungen für den Zeitraum 2016 2020

bereits gebunden sind. Des Weiteren enthält die Darstellung auch Einzelmaßnahmen, welche sich in

Vorbereitung befinden. Aufgrund des über 5 Jahre laufenden kassenwirksamen Zeitraums sind einige der

genannten Einzelmaßnahmen im Förderantrag noch nicht ausfinanziert und werden zur Ausfinanzierung

daher zusätzlich auch im Förderantrag 2017 berücksichtigt.

 

Die Prioritätenliste in der Anlage 1.3 weist die Maßnahmen in einer schwerpunktmäßigen

und problemorientierten Rang- und Reihenfolge entsprechend dem angedachten Realisierungszeitraum aus.

 

Die Antragssumme für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadtist auf 2.000.000,00 begrenzt.


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

Altstadt:

51103.5415111

Aufwand in Höhe von

2017 14.200,00

2018 71.000,00

2019 85.200,00

2020 71.000,00

2021 42.600,00

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

Altstadt:

51103.7415111

 

 

 

 

 

51103.7844000

Auszahlung in Höhe von

2017 14.200,00

2018 71.000,00

2019 85.200,00

2020 71.000,00

2021 42.600,00

 

2017 –   85.800,00

2018 429.000,00

2019 514.800,00

2020 429.000,00

2021 257.400,00

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Das städtebauliche Sondervermögen tangiert lediglich mit dem Eigenmittelanteil den städtischen

Kernhaushalt und mit den zusätzlichen Eigenanteilen. Für das Sondervermögen werden

eigenständige Haushaltspläne erarbeitet.

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

Der Eigenmittelanteil der Hansestadt Wismar beträgt beim Denkmalschutzprogramm 20 % und bei

allen übrigen Städtebauförderungsprogrammen 33,33 %. Erst nach Mittelbereitstellung durch das

Land kann die konkrete Summe des Eigenmittelanteils der Hansestadt Wismar für die einzelnen

Förderprogramme genau veranschlagt werden. Die Ausweisung der bewilligten Mittel beträgt im

ersten Jahr 5 %, im 2. Jahr 25 %, im 3. Jahr 35 %, im 4. Jahr 20 % und im 5. Jahr 15 %.

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

x

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm des städtebaulichen Sondervermögens enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage/n:

Anlage 1 Gesamtmaßnahme Altstadt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Gesamtmaßnahme "Altstadt" (62 KB)      
Stammbaum:
VO/2016/1953   Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2017 Gesamtmaßnahme "Altstadt"   60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2016/1953-01   Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2017 Gesamtmaßnahme "Altstadt"   60.3 Abt. Sanierung und Denkmalschutz   Beschlussvorlage öffentlich