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Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2015 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 25.694.664,89 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 706.948,14 € fest.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Das Jahresergebnis in Höhe von 706.948,14 € soll wie folgt verwendet werden:
-Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke gem.
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO (zweckgebundene Rücklage)586.948,14€
-Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO100.000,00€
-zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI
weitergegeben 20.000,00€
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2015.
Begründung:
Für die Seniorenheime der Hansestadt Wismar, bestehend aus den Häusern Friedenshof, Wendorf und dem Pflegezentrum Lübsche Burg, ist nach den Vorschriften der §§ 242-256 und §§ 264-288 HGB, den Sondervorschriften der Eigenbetriebsverordnung, sowie nach der Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung) ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2015 wurde von der durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern bestellten Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 706.948,14 € aus, resultierend insbesondere aus der Realisierung sonstiger Erträge und zum anderen durch geringere Aufwendungen für Instandhaltungen, welche aufgrund zentraler Ausschreibungen in das Wirtschaftsjahr 2016 verschoben werden mussten.
Das Jahresergebnis wurde durch folgende Faktoren beeinflusst:
Im Jahr 2015 konnte eine Kapazitätsauslastung von 93,34% im Haus Friedenshof, 97,40% im Haus Wendorf, 98,38% im Pflegezentrum Lübsche Burg und 87,44% in der Tagespflege Lübsche Burg erreicht werden. Die Kapazitätsauslastung insgesamt betrug 95,17% (Vorjahr: 94,89%).
Im Jahr 2015 wurden Investitionen im Bereich der Einrichtungen, Ausstattungen und Software in Höhe von 155,1 T€ getätigt.
Für die Baumaßnahme „Betreutes Wohnen Friedenshof“ wurden 252,7 T€ aufgewandt. Das Finanzierungsvolumen für die Baumaßnahme „Betreutes Wohnen Friedenshof“ soll insgesamt 3.500,0 T€ betragen.
Es wurden für Instandhaltung und Instandsetzung von Betriebs- und Geschäftsausstattung 176,0 T€ finanziert.
Größere Instandhaltungsaufwendungen, insbesondere im Haus Wendorf, konnten aufgrund zentraler Ausschreibungen nicht wie geplant im Jahr 2015 umgesetzt werden und sind in das Jahr 2016 verschoben worden.
Die Pflegestufenstruktur hat sich in den einzelnen Häusern unterschiedlich entwickelt. Am Friedenshof und im Pflegezentrum Lübsche Burg ist der Anteil in der Pflegestufe 1 zu Lasten der Pflegestufe 3 gestiegen. In Wendorf verzeichnen wir dagegen einen deutlichen Rückgang der Pflegestufen 1 und 2 zugunsten der Pflegestufe 3. In der Tagespflege ist der Anteil in der Pflegestufe 1 zugunsten der Pflegestufen 2 und 3 gesunken.
Der Personaleinsatz wurde jeweils an die Belegung und die verhandelte Leistungs- und Qualitätsvereinbarung angepasst. Die Personalkosten liegen mit 82,2 T€ über dem Planansatz.
Die Personalgewinnung, insbesondere im Fachkräftebereich, gestaltet sich weiterhin problematisch. Vor allem für kurzfristige Besetzungen als Vertretung im Krankheitsfall bzw. während eines Beschäftigungsverbotes und der Elternzeit sind kaum geeignete Fachkräfte zu akquirieren. Freie Stellen konnten mehrfach nur zeitverzögert besetzt werden.
Im Durchschnitt des Jahres 2015 waren 213,4 VK beschäftigt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.4760000/09 | Ertrag in Höhe von | 20000 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 62302.6760000/09 | Einzahlung in Höhe von | 20000 |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: §20 Eigenbetriebsverordnung MV | ||
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bestätigungsvermerk WP 2015 (124 KB) | ||||
2 | Bilanz 2015 (85 KB) | ||||
3 | G+V 2015 (20 KB) | ||||
4 | Lagebericht 2015 (223 KB) |