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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Bürgerschaftsvorlage VO/2016/1853 haben Sie mich beauftragt zu prüfen, ob in den Verwaltungsgebäuden Rathaus, Stadthaus, Ordnungsamt, Bauamt und Welterbehaus die Möglichkeit besteht, jeweils einen manuell zu bedienenden Rollstuhl zum Ausleihen zur Verfügung zu stellen.
Nach Prüfung der Angelegenheit teile ich Ihnen hierzu Folgendes mit:
Der Platzbedarf zur Unterbringung eines manuellen Rollstuhles wäre in jedem der genannten Verwaltungsgebäude grundsätzlich vorhanden.
Allerdings sprechen folgende Aspekte gegen die Vorhaltung solch manueller Rollstühle zum Ausleihen:
- Wer auf einen Elektrorollstuhl angewiesen ist, wird höchst wahrscheinlich ohne fremde Hilfe nicht selbst in einen manuellen Rollstuhl umsteigen können. Wenn folglich keine Begleitperson dabei ist, müsste zwingend die Hansestadt Wismar eine Hilfskraft stellen. Diese wäre dann sicherlich nicht nur beim Umsteigen von Nöten, sondern auch bei der weiteren Fortbewegung im jeweiligen Haus.
Nach Mitteilung eines städtischen Sanitätshauses sollte eine solche Hilfskraft über zumindest minimale medizinische Kenntnisse verfügen. Entsprechendes Personal kann die Stadtverwaltung mangels Kapazität weder aktuell stellen noch ist neues Personal stellenplanmäßig bzw. finanziell geplant.
- Was überdies nicht abschließend abschätzbar wäre, ist das Haftungsrisiko der Hansestadt Wismar gegenüber den Nutzern eines solchen städtischen Rollstuhls. Neben der Sicherheit für den Rollstuhl wäre die Hansestadt Wismar auch für die Hilfe und Bedienung eines Mitarbeiters gegenüber den Nutzern verantwortlich.
- Die Kosten für einen Standardrollstuhl fallen schließlich sehr unterschiedlich aus und stehen in Abhängigkeit vor allem zu den gewünschten Funktionen sowie dem Gewicht. Pro Standardrollstuhl müssten sicherlich ca. 500 – 600 € in der Anschaffung angesetzt werden.
Abschließend gebe ich Ihnen einen Überblick über die derzeitige Situation für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer in unseren Verwaltungsgebäuden:
In der Tat sind einige der aufgeführten Gebäude in der Verkehrsfläche nicht allzu großzügig angelegt, so dass Besucher mit Elektrorollstühlen Schwierigkeiten haben, alle Bereiche zu befahren. Das liegt in der Regel am Gebäudebestand selbst und natürlich an einer Kompromisslösung zwischen der denkmalgerechten Instandsetzung und Barrierefreiheit wie im Stadthaus und Welt-Erbe-Haus. Grundsätzlich verfügen alle genannten Häuser indes über Aufzüge, die für Standardrollstühle geeignet sind.
Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar:
Zum Rathaus erfolgt der barrierefreie Zugang über den Eingang auf der Ostseite. Über eine Gegensprechanlage kann hier der direkte Kontakt zur Pforte hergestellt werden.
Es ist übrigens geplant, an diesem Eingang im Jahr 2017 eine Automatiktür einzubauen.
Im Rathaus können das Standesamt, das Büro des Bürgermeisters, das Büro der Bürgerschaft und das Amt für Zentrale Dienste sodann erreicht werden.
Das Stadthaus hat über die Hegede seinen barrierefreien Zugang. Eine Automatiktür ist vorhanden. Im Falle der Betätigung der Klingel im Eingangsbereich ist ein/eine Mitarbeiter/in des Bürgerservicecenters zur Stelle.
Im Ordnungsamt in der Scheuerstraße 2 befindet sich neben der Eingangstür des Gebäudes eine Gegensprechanlage. Diese ist veraltet; an einer Erneuerung wird derzeit gearbeitet.
Die Amtsleitung und die Abteilungen des Bauamtes, die im Mietobjekt in der Kopenhagener Str. 1 untergebracht sind, sind auf Grund der großzügigen Verkehrsfläche barrierefrei sehr gut zu erreichen.
Beim Welterbehaus kann über die Beguinenstraße der Gebäudekomplex, in dem die Tourist-Info ihren Standort hat, behindertengerecht erreicht und somit auch die Ausstellung im Nebengebäude begangen werden.
Anlage/n: keine
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