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Vorlage - VO/2016/1907  

Betreff: Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm",

Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60 BAUAMT  
 60.1 Abt. Bauordnung  
 32.7 Friedhof  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
12.09.2016 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1a - Abwägung Teil A  
Anlage 1b - Abwägung Teil B  
Anlage 1c- Abwägung Teil C  
Anlage 2 - B-Plan  
Anlage 3 - Begründung  
Anlage 3a - Umweltbericht  
Anlage 3b - FB_Artenschutz  
Anlage 3c - Schalltechnische Untersuchungen  
Anlage 3d - Hinweise, 110-kV-Freileitung  
Anlage 4a - Städtebaulicher Vertrag - externe Ausgleichsmaßnahmen  
Anlage 4b - Städtebaulicher Vertrag - Maßnahmen Friedhof  

Beschlussvorschlag: 

 

1. Die Bügerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Büger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Naturschutzbehörde

         Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Abfallbehörde

         Die Landrätin des Landkreises Nordwestmecklenburg als untere Wasserbehörde

         Der Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

         E.DIS AG

         Stadtwerke Wismar

         Straßenbauamt Schwerin

         Eisenbahnbundesamt

         EVB

         IHK

         Wasser- und Bodenverband

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         Eberhardt Blei

         Olaf Kaltwasser

         Tom Brennecke

         Anne-Greeth Knuth

         Alesia Bakavets-Sizova

         Ailke Kolley

         Yves Salewski

         Norbert Siggelkow

 

teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Der Bürgermeister wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar die städtebaulichen Verträge (Anlage 4a und 4b) mit dem Vorhabenträger  Herrn Plieth von der Dewenter Tiefbau und Verwaltungs GmbH und dem Bürgermeister von Krusenhagen zur Herstellung städtebaulicher Folgemaßnahmen zu schließen.

 

4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" für das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch die Kleingartenanlage Klußer Damm, im Osten durch die Straße Klußer Damm, im Süden durch die Kleingartenanlage Am Karpfenteich, im Westen durch den Friedhof , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V          als Satzung. (Anlage 2)

 

5. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

6. Der Bebauungsplan Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" wurde aus der rechtswirksamen 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt WismarUmwandlung von gewerblicher Baufläche und zu entwickelnder Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Klußer Damm" entwickelt.

 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Begründung:

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33/15 "Wohngebiet Klußer Damm" wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und 2 / und in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Ämter der Stadtverwaltung durchgeführt. Die eingegangenen

Stellungnahmen sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1a, 1b, 1c)

 

Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, (Anlage 2) und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3, 3 a) wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst.

 

Der Planung liegt ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als Zuarbeit zum Umweltbericht zugrunde. (Anlage 3 b)

 

Ein Gutachten über Schalltechnische Untersuchungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde angefertigt. (Anlage 3 c)

 

Eine weitere Anlage der Begründung zum B-Plan ist das Merkblatt der e.dis AG Hinweise zur Bebauung und Begründung in der Nähe vorhandener/geplanter 110-kV-Freileitungenaufgrund der Lage des Plangebietes im unmittelbaren Bereich der 110 kV-Freileitung. (Anlage 3 d)

 

Zur Sicherung der Realisierung der im Rahmen der Planung festgesetzten externen Ausgleichsmaßnahmen wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger, der Gemeinde Krusenhagen und der Stadt geschlossen. (Anlage 4a)

 

Als Voraussetzung für die Umverlegung der derzeitigen Zufahrt zum Friedhof ist die Umgestaltung dessen Betriebshofes. Zur Sicherung dieser städtebaulichen Maßnahmen wird zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. (Anlage 4b)

 

Weil sich das Plangebiet innerhalb einer Fläche befindet, die im Kampfmittelkataster des Munitionsbergungsdienstes Schwerin erfasst ist, wird erst nach Vorlage der Bescheinigung über die Kampfmittel- und Munitionsfreiheit der Beginn jeglicher Bau- und Erschließungsarbeiten zulässig.

Die Vorlage der Bescheinigung über die Kampfmittel- und Munitionsfreiheit muss somit eine Wirksamkeitsvoraussetzung des Erschließungsvertrages sein.

 


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage/n:

Anlage 1a – Abwägung-Teil A

Anlage 1b – Abwägung-Teil B

Anlage 1c – Abwägung-Teil C

Anlage 2 – Bebauungsplan

Anlage 3 – Begründung

Anlage 3a – Umweltbericht

Anlage 3b - Fachbeitrag Artenschutz

Anlage 3c – Schalltechnische Untersuchung

Anlage 3d - „Hinweise / 110-kV-Freileitung“

Anlage 4a – Städtebaulicher Vertrag / externe Ausgleichsmaßnahmen

Anlage 4b – Städtebaulicher Vertrag /Zufahrt u. Betriebshof Friedhof

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1a - Abwägung Teil A (5322 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1b - Abwägung Teil B (3696 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 1c- Abwägung Teil C (1377 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 2 - B-Plan (6047 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 3 - Begründung (3202 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 3a - Umweltbericht (7948 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 3b - FB_Artenschutz (5952 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 3c - Schalltechnische Untersuchungen (1509 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 3d - Hinweise, 110-kV-Freileitung (1700 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 4a - Städtebaulicher Vertrag - externe Ausgleichsmaßnahmen (1436 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 4b - Städtebaulicher Vertrag - Maßnahmen Friedhof (1452 KB)