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Vorlage - VO/2016/1861-01  

Betreff: Beschilderung bei Straßenbaumaßnahmen in Wismar
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:Domschat-Jahnke, NadineBezüglich:
VO/2016/1861
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 60.1 Abt. Bauordnung  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Anfrage / Antwort / Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden eine

Hinweisbeschilderung an den zentralen Einfahrtsbereichen in die Hansestadt Wismar einzu-richten, mit der Besucher der Hansestadt rechtzeitig auf die baustellenbedingten Verkehrsbehinderungen und Umleitungen hingewiesen werden.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Beschlussvorschlag zielt auf eine bessere Erreichbarkeit der Altstadt und der Parkflächen am Altstadtrand (insbesondere am Hafen) ab.

 

Durch den Knotenpunktausbau Schweriner Torist derzeitig die Dahlmannstraße für den Richtungsverkehr aus Richtung Knoten Schweriner Straße in Richtung Hafen gesperrt.

 

Die Einrichtung von Baustellen und Umleitungsstrecken bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Im Rahmen des Baustellenmanagements werden bei der Erarbeitung von Baustellenabsperrungen und Umleitungsstrecken die Straßenverkehrsbehörde, die Feuerwehr, die Polizei und der zuständige Straßenbaulastträger gehört.

 

Da es sich bei der Schweriner Straße und der Dr.-Leber-Straße um eine Landesstraße handelt, ist der zuständige Straßenbaulastträger das Land M-V. In diesem Fall ist das Land gemeinsam mit der Stadt, dem EVB und den Stadtwerken Auftraggeber und wurde im Rahmen der Erarbeitung der verkehrsrechtlichen Anordnung gehört.

 

Auf die Baumaßnahme am Knotenpunkt Schweriner Tor wird entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung an allen Zufahrtsstraßen durch eine entsprechende Beschilderung hingewiesen.

 

Diese Hinweisschilder dienen der Vororientierung und der möglichen weiträumigen Umfahrung des Baustellenbereiches von Durchgangsverkehren.

 

Die Verkehre aus Richtung Rostock und Schwerin in Richtung Hafen und Lübeck werden durch frühzeitige Umleitungsbeschilderungen über die Bürgermeister-Haupt-Straße geleitet.

 

An der Zufahrtsmöglichkeit zur Altstadt, über die Dankwartstraße, hat sich nichts geändert. Lediglich die Verkehre, die bisher über die nördliche Mecklenburger Straße in Richtung Markt führen, werden ebenfalls über die Dankwartstraße umgeleitet.

 

Die Parkplätze an der Turmstraße und die am Hafen sind uneingeschränkt erreichbar. Mit der Einrichtung der Baustellen im Bereich der Dahlmannstraße wurden die Lichtsignalanlagen im Verlauf der Umleitungsstrecke den geänderten Verkehrsbedingungen angepasst.

 

Es ist auch nicht festzustellen, dass nunmehr in der Altstadt ein erhöhter Park-Such-Verkehr oder eine schlechtere Belegung der Parkplätze in der Altstadt zu verzeichnen ist. Eine zusätzliche Aufstellung von Informationstafeln an den Ortseingängen kann schon aus Gründen fehlender Parkmöglichkeiten an diesen Stellen nicht in Betracht gezogen werden.

 

Die ständig durch die am Bau beteiligten durchgeführten Verkehrsbeobachtungen dienen möglicher Nachjustierungen an den erstellten Plänen zur Verkehrsführung. Die Notwendigkeit hierzu wird aber derzeitig nicht gesehen.

 

 


Anlage/n:

- keine -

 

Stammbaum:
VO/2016/1861   Beschilderung bei Straßenbaumaßnahmen in Wismar   FÜR-WISMAR-Fraktion   Fraktionsantrag
VO/2016/1861-01   Beschilderung bei Straßenbaumaßnahmen in Wismar   60 BAUAMT   Bericht/Antwort gem. KV M-V