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Vorlage - VO/2015/1222-01  

Betreff: Bauleitplanung der Hansestadt Wismar

Bebauungsplan Nr. 57/01 "Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd", 1. Änderung

Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, BeateBezüglich:
VO/2015/1222
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
11.07.2016 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
28.07.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Geltungsbereich  
Anlage 2 - Flächenkonzept  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt einen geänderten Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 57/01 „Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“, 1. Änderung entsprechend Anlage 1.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57/01, 1. Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden:von der Straße Lütt Moor (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/90 „Gewerbe-               und Sondergebiet Redentin“

im Osten:von der Osttangente und der Gehölzfläche an der Osttangente

im Süden:          vom geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese

im Westen: von der Straße Hoher Damm

 

  1. Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 57/01 Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd“, 1. Änderung ist amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

Begründung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat am 30.04.2015 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57/01 "Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd" mit dem in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich beschlossen. Dieser umfasste ausschließlich das bisher festgesetzte Gewerbegebiet sowie die Verkehrsflächen des Ursprungsplanes.

Auf der Grundlage des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses wurden die Planungsarbeiten für den Wohnmobil- und Ferienpark begonnen. Im Rahmen der Begutachtung der immissionsschutzrechtlichen Gegebenheiten hat sich herausgestellt, dass insbesondere durch die nördlich und westlich vorhandenen gewerblichen Nutzungen (Gewerbegebiete Redentin und Hoher Damm) die zulässigen Richtwerte für eine Nutzung als Wohnmobilpark im überwiegenden Teil des Plangebiets erheblich überschritten werden.

Die Schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass die Überschreitung überwiegend von dem nördlich gelegenen Gewerbegebiet Redentin (Bebauungsplan Nr. 2/90) ausgeht. Entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 2/90 sind für die hier angesiedelten Gewerbebetriebe zulässige Schallkontingente festgesetzt.

Aktive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz vor diesen Emissionen, wie die Errichtung eines Lärmschutzwalles, sind bezüglich Gewerbeemissionen nur bedingt geeignet, empfindlichere Nutzungen gegen Lärm abzuschirmen. Passive Schallschutzmaßnahmen sind für Wohnmobile nicht möglich.

Im Rahmen der Alternativenprüfung würde festgestellt, dass unter der Voraussetzung einer immissionsschutzrechtlichen Einzelfallbetrachtung mit der Einstufung der Schutzbedürftigkeit des Gebietes analog zu einem Mischgebiet, die Richtwerte eingehalten werden, wenn der Wohnmobilpark im südlichen Bereich des ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 57/01 errichtet wird. Da dieser Bereich nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplanes war, soll der Geltungsbereich nun erweitert werden.

Es ist vorgesehen, nunmehr im nördlichen Bereich des Plangebietes eine Grünfläche anzulegen sowie das Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienparksüdlich davon festzusetzen (Flächenkonzept siehe Anlage 2).

Entgegen der ursprünglichen Zielsetzung ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die 1. Änderung ein Umweltbericht mit Ausgleichsbilanzierung zu erarbeiten, da in dem betroffenen Bereich in der Ursprungsplanung (rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 57/01) Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt sind, die zwar noch nicht umgesetzt sind, aber dennoch ersatzweise an anderer Stelle festgesetzt werden müssen.


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage/n:

1Geltungsbereich

2Flächenkonzept

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Geltungsbereich (215 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Flächenkonzept (153 KB)      
Stammbaum:
VO/2015/1222   Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 57/01 "Gewerbegebiet Redentin Süd", 1. Änderung Aufstellungsbeschluss   60.2 Abt. Planung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/1222-01   Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 57/01 "Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd", 1. Änderung Änderung des Aufstellungsbeschlusses   60.2 Abt. Planung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/1222-02   Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 57/01 "Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd", 1. Änderung - 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses   60.2 Abt. Planung   Beschlussvorlage öffentlich