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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, die Sondernutzungssatzung vom 04.02.2012 dahingehend anzupassen, dass das Aufstellen von Pflanzkübeln zur Umrandung von aufgestellten Tischen und Stühlen zulässig und frei von zusätzlicher Genehmigung ist.
Die Anlage zur Sondernutzungsgebührensatzung wird unter B Gebühren
wie folgt geändert:
„Ziffer 1.
Aufstellen von Tischen und Stühlen sowie eine Umrandung mit Pflanzkübeln.“
Begründung:
Offenbar werden zurzeit unterschiedliche Maßstäbe angelegt, was die Genehmigung
von Umrandungen von Tischen und Stühlen vor Cafés und Restaurants betrifft.
Da die Sondernutzungssatzung laut einer Aussage aus der Verwaltung erst spät im Herbst überarbeitet werden soll, wird eine Regelung benötigt, die für das laufende Saisongeschäft jetzt vorläufige Rechtssicherheit schafft. Mit dem Formulierungsvorschlag beinhaltet die Genehmigung und die Gebührenerhebung für das Aufstellen von Tischen und Stühlen auch die Umrandung mit Pflanzkübeln. Im Rahmen der vollständigen Überarbeitung der Sondernutzungssatzung kann eine neue Formulierung gefunden werden, die dann auch Pflanzkübel, Ranken und Rosenstöcke vor Geschäften erlaubt, jedoch ist dies intensiver
zu beraten.
Anlage/n: - keine
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