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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, zu allen Fraktionsanträgen vor der jeweiligen Bürgerschaftssitzung schriftlich Stellung zu nehmen.
Begründung:
Die oben angesprochene Verfahrensweise wird derzeit bereits in vielen Fällen vom Bürgermeister selektiv genutzt, jedoch nicht konsequent. Der insbesondere juristische Sachverstand der Verwaltung kann bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Im Übrigen wird damit § 10 (2) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft konsequent und einheitlich angewandt.
§ 10 (2) Geschäftsordnung der Bürgerschaft
„ Er (der Bürgermeister) ist jederzeit berechtigt und auf Antrag eines Viertels aller Bürgerschaftsmitglieder oder einer Fraktion verpflichtet, zu einem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen“
Anlage/n: - keine
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