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Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Stadtgebiet der Hansestadt Wismar öffentliche WLAN-Hotspots durch die Hansestadt oder in deren Auftrag durch einen Dritten eingerichtet und betrieben werden können. Hierbei könnten die Hotspots am Markt, an der Hafenspitze und am Brunnen in der Krämerstraße zur Verfügung stehen. Die Prüfung soll die technische und finanzielle Möglichkeit beinhalten. Über das Ergebnis ist die Bürgerschaft zu informieren.
Begründung:
Das Angebot an freiem WLAN ist ein wichtiger Teil einer modernen digitalen Infrastruktur und ein Attraktivitätsmerkmal für die Städte und Gemeinden. Des Weiteren ist das Vorhalten von freiem WLAN ein wichtiger Faktor der Tourismusförderung.
In der Vergangenheit war die Bereitstellung von freiem WLAN aufgrund der sogenannten Störerhaftung sehr schwierig. Der Deutsche Bundestag hat mit der Änderung des §8 Abs. 3 des Telemediengesetzes Rechtssicherheit geschaffen. Durch die Gleichstellung von WLAN-Anbietern mit Accessprovidern ist eine Haftung eines WLAN-Anbieters für Rechtsverletzungen Dritter ausgeschlossen.
Mit dieser wegweisenden Änderung, die noch in diesem Jahr in Kraft tritt, kann der Ausbau von freiem WLAN im öffentlichen Raum ermöglicht werden.
In Mecklenburg-Vorpommern bieten die Landeshauptstadt Schwerin und die Hansestadt Rostock im öffentlichen Raum freies WLAN an. Zum Beispiel wird in der Hansestadt Rostock das öffentliche WLAN durch die „Hotspots GmbH Berlin“ betrieben.
Anlage/n: - keine
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