|
|
Die Bürgerschaft beschloss am 28. August 2014 den „Maßnahmeplan und Schutzzieldefinition zur Umsetzung in der Hansestadt Wismar auf Grundlage der Überprüfung des Brandschutzbedarfsplans“. Ein Bestandteil des Beschlusses ist die Umstrukturierung der bestehenden Berufsfeuerwehr in eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlicher Wachbereitschaft. Als Bedingung für die Aufhebung der Berufsfeuerwehr wurde die Erhaltung der freien Heilfürsorge und der privilegierten Pensionsgrenze für die gegenwärtig aktiven Berufsfeuerwehrbeamten festgelegt.
Frage:
1. Sind die formulierten Bedingungen im Brandschutzgesetz MV wie auch im Landesbeamtengesetz MV umgesetzt worden?
Wenn nein, welche Auswirkungen hätte dies auf den gefassten Beschluss vom
28. August 2014?
2. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Umwandlung der Berufsfeuerwehr in eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlicher Wachbereitschaft?
Anlage/n: - keine
|