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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft entsendet mit Ablauf der Amtszeit des jetziges Aufsichtsrates folgende Personen als Vertreter der Gesellschafterin Hansestadt Wismar in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Wismar GmbH:
1. Herr Senator Michael Berkhahn
2. Frau Elke Gustke
3. Frau Christa Hagemann
4. Herr Dr. Kai Woellert.
Begründung:
Gesellschafter der Stadtwerke Wismar GmbH sind die Hansestadt Wismar und die E.DIS AG. Die Hansestadt Wismar hält 51 % der Anteile am Stammkapital.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Wismar GmbH besteht nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aus 7 Mitgliedern, von denen die Hansestadt Wismar 4 und der Mitgesellschafter E.DIS AG 3 Mitglieder entsendet.
Die von der Hansestadt Wismar zu entsendenden Mitglieder werden durch die Bürgerschaft benannt. Gegenwärtig wurden folgende Personen in den Aufsichtsrat entsendet:
Herr Senator Michael Berkhahn-Aufsichtsratsvorsitzender
Frau Elke Gustke
Frau Christa Hagemann
Herr Michael Werner.
Gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages endet die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder mit dem Ablauf der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Die Amtszeit begann in 2011, sodass 2015 das maßgebende vierte Geschäftsjahr ist.
Der Jahresabschluss per 31.12.2015 wurde in der am 15.06.2016 stattfindenden Sitzung des Aufsichtsrates beraten und durch die im Anschluss stattfindende Gesellschafterversammlung festgestellt. Mit dieser Beschlussfassung endete die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates.
Um nicht ohne beschlussfähiges Organ sein zu müssen, ist die Wahl und Bestellung der künftigen Mitglieder des Aufsichtsrates erforderlich. Die Bestellung der neuen Aufsichtsratsmitglieder wird der Gesellschaft nach § 8 Abs. 2 S. 2 des Gesellschaftsvertrages durch den Entsendungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.
Nach § 71 Abs. 1 S. 4 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) erfolgt in den Fällen, in denen einer Gemeinde mehrere Sitze in einem Organ zustehen, die Bestellung der Vertreter der Gemeinde nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Bestimmt die Kommunalverfassung, dass eine Bestellung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat, so können gemäß § 32 Abs. 2 KV M-V Fraktionen und Zählgemeinschaften Vorschlagslisten erstellen.
Folgende Personen wurden zur Entsendung in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Wismar GmbH von den Fraktionen vorgeschlagen:
1. Herr Senator Michael Berkhahn CDU-Fraktion
2. Frau Elke Gustke SPD-Fraktion
3. Frau Christa HagemannFraktion DIE LINKE.
4. Herr Dr. Kai Woellert Fraktion FDP/ GRÜNE
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: §§ 71 i.V.m. 22 KV M-V | ||
Anlage/n:
keine