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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft empfiehlt dem Bürgermeister die Inkraftsetzung der als Anlage beigefügten Hafenbenutzungsordnung der Hansestadt Wismar.
Begründung:
Die Hafenbenutzungsordnung wurde letztmalig am 09.12.2000 geändert. Mit der Sanierung der Kaianlagen und der Infrastruktur ist eine inhaltliche Überarbeitung und die Anpassung der Hafengrenze im Bereich Alter Hafen notwendig. Entsprechend den veränderten Nutzungen wurde die Hafengrenze hier auf den unmittelbaren Kaibereich zurückgenommen, ansonsten blieb sie unverändert.
Die Regelungen in der Hafenbenutzungsordnung wurden um die Regelungen verschlankt, die bereits durch andere gültige Rechtsnormen geregelt sind. Das vermeidet Anpassungen der Hafenbenutzungsordnung bei Änderungen in den Bezugsnormen.
In der Anlage 1 zur Hafenbenutzungsordnung werden die unterschiedlichen Nutzungsarten in den Gebieten der Seehafen Wismar GmbH, Alter Hafen und Westhafen dargestellt. Entsprechend der Kaiinfrastruktur werden Liegeplätze für Dauerlieger und Gastlieger angeboten und die Vergabe geregelt.
Hinsichtlich der Liegefläche für Verkaufskutter wird die Vergabe durch ein gesondertes Verfahren geregelt. Dieser Bereich von ca. 75 Metern im Alten Hafen ist von der Kaiinfrastruktur her für 4 Verkaufskutter ausgerüstet. Sollten sich für diese Plätze mehr Fahrzeuge bewerben, wovon nach heutigem Stand auszugehen ist, wird die Vergabe unter Einhaltung gerichtsbelastbarer Vorgaben nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen. Das Ermessen wird nach einem festgelegtem Kriterienkatalog ausgeübt (Anlage 4). Die Hafenbenutzungsordnung ist eine ordnungsrechtliche Anordnung im Sinne des § 8 Abs. 2 der Hafenverordnung M-V. Es ist also eine Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis, bei deren Durchführung der Bürgermeister Ermessen hat.
Mit dieser Vorlage will sich der Bürgermeister mit der Bürgerschaft beraten (§ 38 Abs. 5 Satz 3 KV M-V). Auch die Liegeplatzentgelte bedürfen einer überarbeiteten Regelung. Diese wird der Bürgerschaft zur Beschlussfassung auf ihrer Novembersitzung vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
X | eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
– Hafenbenutzungsordnung
– Hafengrenze
– Hafengebiete und Liegeplaetze-Stadthafen
– Legende
– Meldeschluessel
– Auswahlkriterien Verkaufskutters
– Bewerbungsunterlagen Verkaufskutterliege
– Lageplan Verkaufskutter
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Hafenbenutzungsordnung (89 KB) | |||
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2 | Anlage 1 Hafengrenze (877 KB) | |||
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3 | Anlage 1 Hafengebiete und Liegeplätze-Stadthafen (1777 KB) | |||
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4 | Anlage 2 Legende (47 KB) | |||
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5 | Anlage 3 Meldeschlüssel (54 KB) | |||
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6 | Anlage4AuswahlkriterienVerkaufskutter (24 KB) | |||
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7 | Anlage4BewerbungsunterlagenVerkaufskutterliege (27 KB) | |||
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8 | Anlage 4 Lageplan Verkaufskutter (4731 KB) |