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Begründung:
1. Welche Leuchtmittel werden aktuell in der Hansestadt Wismar für die Straßen- und Wegebeleuchtung eingesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Art, Anzahl, Leuchtmitteleffizienz)
Die Hansestadt Wismar bewirtschaftet ca. 6000 Lichtpunkte, davon nehmen mit 70% die NAV- Natriumdampf-Hochdrucklampen 70W den größten Anteil ein, gefolgt von je 14% mit NAV- Natriumdampf- Hochdrucklampen 100W bzw. 150W. Der Anteil der LED- Leuchten ist mit 2% noch gering.
Die Natriumdampf- Hochdrucklampen zählen bereits zu den effizienten Leuchtmitteln. Noch effizienter sind LED –Leuchten, da mit geringer Energie eine hohe Lichtausbeute erreicht wird. Energieeinsparungen im Vergleich zur NAV – Beleuchtung betragen zwischen 50%- 70%.
2. In welchem Umfang ist eine weitere Modernisierung geplant bzw. auf Grund rechtlicher Vorgaben erforderlich und wie wird diese Umrüstung bewertet? (Bitte neben dem möglichen Einsparpotential (Energie, CO², Energiekosten) auch den technischen und finanziellen Aufwand für die Umrüstung sowie Fördermittel berücksichtigen).
Eine rechtliche Vorgabe zum Einsatz von LED-Technik besteht nicht. Handlungsgrundlage für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist die EN DIN 13201 – Beleuchtung von Straßen, Wegen und Plätzen. Der einheitliche Beleuchtungsstandard der EN DIN 13201 gilt in 28 europäischen Staaten und legt die lichttechnischen Anforderungen und Gütemerkmale fest.
Aus ökologischen und auch wirtschaftlichen Gründen wird in der Hansestadt Wismar zukünftig im Zuge der Sanierung von Straßen und Wegen, sowie bei der Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete die Straßenbeleuchtung mit LED-Technik ausgestattet.
Beispielhaft aufgeführt für geplante bzw. aktuell in der Realisierung befindliche Baumaßnahmen werden folgende Einsparungen bei Einsatz der LED –Technik erreicht:
Jahr | Maßnahme | Anzahl der Leuchten | Energieeinsparung bei LED -Einsatz | CO²-Einsparung |
2016 | Zeughausstraße | 12 | ca. 1.800 KWh /a | ca. 1,2 t /a |
2016 | Bahnhofstraße | 8 | ca. 1.200 KWh /a | ca. 0,75 t/a |
2016/17 | Mecklenburger Str. | ca. 19 | ca. 2.800 kWh /a | ca. 1,7 t/a |
2017/18 | Schweriner Tor | 31 | ca. 6.500 kWh/a | ca. 4,0 t/a |
2017/18 | Neustadt | ca. 15 | ca. 2.200 KWh/a | ca. 1,4 t/a |
2017/19 | Claus-Jesup- Str. | ca. 25 | ca. 3.650 KWh /a | ca. 2,3 t/a |
Die Planung der neuen Wohngebiete z.B. „Am Klinikum“, „Seebad – Wendorf“, „An der Lübschen Burg“, „Lenensruher Weg“, „Schützenwiese“ erfolgt durch Erschließungsträger. Die Planungen für die Straßenbeleuchtung liegen im Detail noch nicht vor, so dass keine Aussagen zur Höhe der Energieeinsparung bzw. CO²-Einsparung getroffen werden können.
In der Instandhaltung der vorhandenen Beleuchtungseinrichtung ist die schrittweise Umrüstung der Leuchtenköpfe in der Wegebeleuchtung geplant. Da die Entwicklung der LED-Technik auf dem Gebiet der Straßenbeleuchtung in den letzten Jahren rasant fortgeschritten ist, amortisieren sich zwischenzeitlich Investitionen in 6-8 Jahren. Anfängliche technische Unzulänglichkeiten sind zwischenzeitlich auch abgestellt worden, so dass eine sukzessive Umrüstung auf LED-Beleuchtung wie in der Hansestadt Wismar geplant, sinnvoll ist.
Der zeitliche Rahmen der Umrüstung richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des städtischen Haushalts, denn jede Förderung setzt einen entsprechend hohen Eigenanteil voraus. Diese kann je nachdem um welche Förderkulisse es sich handelt, bis zu 80 % betragen.
3. Wie bewertet die Hansestadt die bestehenden Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene und wie wurden diese bislang in Anspruch genommen?
Der Bund fördert Maßnahmen für Klimaschutzprojekte in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen – Kommunalrichtlinie- unter anderem auch für LED Außen- und Straßenbeleuchtung, sowie für Lichtsignalanlagen. Über den Projektträger Jülich sind umfangreiche Antragsformulare online und schriftlich einzureichen. Das Auffinden dieser Formulare ist schwierig. Die Bearbeitungszeiten betragen mehrere Monate. Die Förderquote liegt zwischen 20 % - 37,5%.
Über diesen Förderweg wurden 2013/14 in der Anton-Saefkow- Straße / Willi- Schröder- Str./ John-Scher- Str./ Ernst- Scheel- Str./ teilw. Erwin-Fischer-Str. insgesamt 78 Lampen umgerüstet. In diesen Straßenzügen wurden die alten RSL-Leuchten gegen LED- Leuchten ausgetauscht. Damit konnte eine CO²- Einsparung von 20,1 t/Jahr erreicht werden, 74% der Energiekosten werden gespart. Die Gesamtausgaben dieser Maßnahme betrugen 50.286,54 €, Förderquote 20%.
Nachdem das Förderprogramm 2015 zum Klimaschutz des Bundes für die Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanalgen zunächst eingestellt worden war, erfolgte in 2016 eine Neuauflage. Aus diesem Programm wurde im März 2016 die Förderung der Umrüstung der Lichtsignalanlage Bgm.-Haupt- Straße / Wonnemar beantragt. Für diese Maßnahme liegt die Förderquote bei 37,5%. Die voraussichtlichen Kosten der Gesamtmaßnahme betragen 25.000,00 €.
Das Landesförderinstitut Mecklenburg Vorpommern fördert seit 2014 im Rahmen der Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen für investive Maßnahmen zur Energieeinsparung auf dem Gebiet der Straßenbeleuchtung. Die Förderquote liegt bei 50%.
Im April 2015 wurde beim Landesförderinstitut Mecklenburg Vorpommern die Umrüstung der Wegebeleuchtung im Dendrologischen Lehrgarten eingereicht. Der Fördermittelbescheid hierfür wurde nach einjähriger Bearbeitungsdauer am 12.05.2016 an die Stadt übergeben. Somit können noch in diesem Jahr 70 Leuchten auf LED umgerüstet werden.
Weitere 31 Leuchten werden mit Förderung im Zusammenhang mit dem Knotenpunktausbau Schweriner Tor erneuert. Die Maßnahme wird entsprechend des Baufortschrittes 2017/18 umgesetzt.
Im Rahmen der Förderung zur Wohnumfeldverbesserung konnten im Jahr 2014 am Wischberg 14 Leuchten mit LED –Technik ausgestattet werden. Die Förderquote lag hier bei 66 %.
Anlage/n:
keine
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