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Vorlage - VO/2013/0747  

Betreff: Deckelung Sanierungsaufwand für das Stadthaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
Verfasser/-in:FDP-Fraktion
Beteiligt:1 Büro der Bürgerschaft   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
29.08.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Bürgerschaft beschließt für die Sanierung des Stadthauses eine Kostendeckelung von 4,0 Mio. EUR.

 

2.      Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, mit dem zuständigen Planungsbüro eine entsprechende Kostenobergrenze zu vereinbaren.

 

3.      Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, ob die Verteuerung in Höhe der Differenz zwischen den geplanten Kosten von 3,6 Mio. EUR und der unter 1. festgelegten Kostenobergrenze von 4,0 Mio. EUR durch andere Fördermöglichkeiten, ein geändertes bzw. erweitertes Nutzungskonzept für das Gebäude oder durch Querfinanzierung aus Einsparungen bei anderen Investitionen aufzufangen ist.

 

4.      Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, monatlich einen Bericht über die Kostenentwicklung für die Sanierung des Stadthauses im Bauausschuss abzugeben.

 

 


 

Begründung:

 

Die Verteuerung der Sanierung des Stadthauses reiht sich ein in eine Vielzahl von ausufernden Sanierungs- oder Herstellungskosten.

 

Auch bei diesem Projekt verteuert sich das Vorhaben um mehr als 10%. Angesichts der Haushaltslage und des zwingend vorgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes muss die Bürgerschaft rechtzeitig die Kosten deckeln und die Kostenentwicklung begleiten, da sie am Ende die Mittel für die Kostenüberschreitung zu beschließen und gegenüber dem Bürger zu rechtfertigen hat.

 

Es müssen zudem alle Anstrengungen unternommen werden, die Mehrkosten durch eine erweiterte Nutzungskonzeption, durch neue Fördermittel oder durch Querfinanzierung aus Einsparungen bei anderen Investitionen auszugleichen.

 


Anlage/n:

 

- keine