|
|
Die vorgesehene Wohnflächenentwicklung Seebad Wendorf war im Parallelverfahren
von Änderung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan vorgesehen. Dazu heißt es in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung unter 1.3 Einordnung der Planung:
„Der Geltungsbereich der vorliegenden Planung ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar als Sondergebiet Klinik dargestellt. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist somit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82/13
„Wohngebiet Seebad Wendorf“ im Parallelverfahren mit der Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf“ durchzuführen.“ (Seite 3)
Fragen:
1. Es handelt sich mit der zeitlichen Trennung der beiden Verfahren nun nicht mehr um ein Parallelverfahren. Ist damit das Verfahren hinfällig?
2. Worin ist die Trennung der beiden Verfahren begründet? Bitte tragen Sie die Gründe vor.
3. Die Aussage
„Der Geltungsbereich der vorliegenden Planung ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar als Sondergebiet Klinik dargestellt“
dürfte so nicht stimmen, da das Gebiet der Flächennutzungsplanung jetzt wesentlich größer ist als das ursprüngliche Sondergebiet Klinik.
Welche rechtlichen und Verfahrenskonsequenzen sind aus diesem Fehler für die Hansestadt zu erwarten?
Anlage/n: - keine
|