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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, die o. g. Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Hansestadt Wismar zu kündigen
Begründung:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Durchführung der ihm obliegenden Aufgaben in Bezug auf die Brandbekämpfung und technische Hilfe auf Schiffen auf der Seewasserstraße Ostsee mittels Verwal-tungsvereinbarung an die Hansestadt Wismar, Rostock, Stralsund und die Landeshauptstadt Schwerin übertragen.
Die Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Land und den Städten war notwendig, weil das Land selbst nicht über eigenes Personal und Gerät verfügt.
Die entstandenen Kosten wurden für die Gerätewartung mit einer halben Personalstelle (siehe Verwal-tungsvereinbarung § 10, Abs. 1) und die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen entsprechend der in der Anlage 2 enthaltenen Größenordnung vom Land Mecklenburg-Vorpommern getragen. Mit Stand vom 01. Januar 2016 stehen aus den Vorjahren noch nicht verausgabte Investitionszuwendungen des Landes in Höhe von 219.614,09 EURO zur Verfügung. Über die Verwendung bzw. den Verbleib dieser Mittel wird im Rahmen des Kündigungsverfahrens entschieden.
Die bestehende Verwaltungsvereinbarung kann auf Grund der vorhandenen Personalsituation in der Berufsfeuerwehr nicht fortgeführt werden. Seit Juni 2014 ist die Hansestadt Wismar mit dem Innenministerium in Verhandlungen mit dem Ziel, die Vereinbarung entweder zu kündigen oder mehr Personalkosten erstattet zu bekommen. Unabhängig davon überarbeitete das Havariekommando das Fachkonzept zur Schiffsbrandbekämpfung und technischen Hilfeleistungen auf den Seewasserstraßen. Im Ergebnis unserer Verhandlungen und dem überarbeiteten Fachkonzept wurden alle beteiligten Berufsfeuerwehren aufgefordert, ein Kostenangebot für die nun neuen Anforderungen beim Innen-ministerium abzugeben.
Das Angebot der Hansestadt Wismar wurde zum Selbstkostenpreis mit rund 810 T€ dem Innenministerium im September 2015 unterbreitet.
Das Innenministerium teilte den Leitern der Berufsfeuerwehren der Hansestadt Rostock, Hansestadt Stralsund, Landeshauptstadt Schwerin und Hansestadt Wismar am 16.03.2016 mit, dass zukünftig auf Grund der eingegangenen Angebote nur noch mit der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Rostock weiterverhandelt wird.
Aufgrund des überarbeiteten Fachkonzeptes durch das Havariekommando und der Nichtübernahme der Selbstkosten der Hansestadt Wismar durch das Innenministerium ist es der Hansestadt Wismar nicht mehr möglich, zukünftig eine personelle Absicherung zu gewährleisten.
Es wird vorgeschlagen, die o. g. Verwaltungsvereinbarung entsprechend § 11 Abs. 2 zum nächstgelegenen Zeitpunkt zu kündigen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12600/4144100 und 4144200 | Ertrag in Höhe von | 49.900,00 €
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12600/5254100 und 5254200 | Aufwand in Höhe von | 49.900,00 €
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 12600/6144100 und 6144200 12600/6814100 und 6814200 | Einzahlung in Höhe von
Einzahlung in Höhe von | 49.900,00 €
25.000,00 €
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Produktkonto /Teilhaushalt:
| 12600/7254100 und 7254200 12600/7857100 | Auszahlung in Höhe von
Auszahlung in Höhe von | 49.900,00 €
25.000,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 2 - Finanzierung (163 KB) | |||
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2 | Anlage 1-Verwaltungsvereinbarung (653 KB) |