Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - VO/2013/0740  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Wäsch, Udo
Beteiligt:II Senator   
 1 Büro der Bürgerschaft  
 03 Beteiligungsverwaltung  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 I Bürgermeister  
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss für den EVB Vorberatung
03.09.2013 
Sitzung des Betriebsausschuss des EVB ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
26.09.2013 
48. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Testat zum Jahresabschluss 2012 des EVB  

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der PricewaterhouseCooper Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2012 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest.

Das Jahresergebnis für das Jahr 2012 in Höhe von 1.806.501,10 € wird wie folgt verwendet:

Bereich Stadtverkehr:

Ausschüttung an den Haushalt der

Hansestadt Wismar zum 30.11.2013

aus dem BgA Stadtverkehr:                   900.000,00 €

Vortrag auf neue Rechnung:                  215.420,66 €

Bereich Stadtentwässerung:

Einstellung in die Rücklagen:                 849.417,40 €

Bereich Stadtreinigung:

Vortrag auf neue Rechnung:                 -158.336,96 €

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2012.


Begründung:

Für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss 2012 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.

 

Der Jahresabschluss 2012 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 1.806.501,10 € aus, der sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche verteilt:

 

- Stadtreinigung  -158.336,96 €

- Stadtentwässerung   849.417,40 €

- Stadtverkehr1.115.420,66 €

 

Das Jahresergebnis wurde insbesondere durch folgende Faktoren beeinflusst:

 

Im Wirtschaftsjahr 2012 hat sich die Landkreisneuordnung zum 04. September 2011 wesentlich auf die Aufgabenfelder des EVB ausgewirkt. Betroffen hiervon sind die Aufgabenerbringungen im Bereich Stadtverkehr und in der Abfallentsorgung. Die Mitarbeiter des Bereiches Abfallentsorgung wechselten vorübergehend kraft Gesetz ab dem 04.09.2011 zum neuen Landkreis Nordwestmecklenburg als Arbeitgeber, erbrachten jedoch weiterhin im Rahmen der Abordnung Leistungen für den EVB. Zum 01.07.2012 wurden gem. der zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung individualvertragliche Überleitungsvereinbarungen geschlossen, nach denen die Hansestadt wieder an die Stelle des Arbeitgebers getreten ist.

 

Im Bereich Stadtverkehr fiel die Aufgabenerbringung im städtischen Linienverkehr zum 04.09.2011 in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Nordwestmecklenburg. Jedoch hat der EVB im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft die Aufgaben bis zum 31.12.2011 vollumfänglich erfüllt. Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 26.05.2011 wurde dem EVB zusätzlich die Aufgabe der Parkraumbewirtschaftung übertragen. Im Wirtschaftsjahr 2012 betraf dies zunächst die pachtweise Bewirtschaftung einer Parktiefgarage sowie die vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes in der Altstadt ab 01.10.2012.

 

Im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen wurden die der Hansestadt Wismar gehörenden Grundstücke den nutzenden Ämtern und Bereiche im Wege der Organisationsentscheidung nach § 38 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V entsprechend den zugewiesenen Aufgaben zugeordnet. Die vom EVB genutzten Grundstücke wurden als Betriebsvermögen in die zu führende Sonderrechnung des EVB übertragen. Hierdurch erhöhte sich die Allgemeine Rücklage zum 31.12.2012 um 3.410 T€. Gleichzeitig wurde eine mit einem dieser Grundstücke im Zusammenhang stehende Kreditverbindlichkeit in Höhe von 393 T€ auf den EVB übertragen, so dass der Bilanzwert der beim EVB bilanzierten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes zum 31.12.2012 um 3.803 T€ stieg.

 

Es wird zum Bilanzstichtag 31.12.1012 eine Eigenkapitalquote unter Berücksichtigung der um die Sonderposten gekürzten Bilanzsumme von 37,0 % ausgewiesen (Vorjahr 32,7 %).

 

Im Bereich Stadtreinigung zeichnete sich im Laufe des Jahres 2012 ab, dass die dauerhaften Kostenerhöhungen für die Aufgabenerfüllung „Haus- und Gewerbemüllentsorgung“ zu einem negativen Ergebnis im Jahresabschluss führen werden und eine Gebührenerhöhung zum 01.01.2013 unumgänglich wurde.

 

Die Erlöse aus Straßenreinigungsgebühren sind bei konstanten Gebührensätzen um ca. 2 % leicht gestiegen. Verursacht werden die schwankenden Gebühreneinnahmen durch Straßenbaumaßnahmen, da für die Zeit der Baumaßnahmen die Straßenreinigung und die entsprechende Gebührenberechnung ausgesetzt werden. 

 

Im Bereich Stadtentwässerung lagen 2012 die Gebühreneinnahmen bei unveränderten Gebührensätzen um 113 T€ (+1,1%) über denen des Vorjahres. Hauptursache hierfür war der Zuwachs der abgerechneten Abwassermenge um 53 Tm3 auf 2.759 Tm3. Wir gehen zukünftig von einem Abwasservolumen von jährlich 2.700 Tm3 aus.

 

Aufgrund der späten Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2012 sowie der ungünstigen Witterungsbedingungen im Herbst / Winter 2012 konnten wesentlich weniger Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an der Kläranlage sowie im Kanalnetz umgesetzt werden als geplant. Diese Ausgabeposition liegt mit 645 T€ unter der des Vorjahres. Die geplanten Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen wurden in das Folgejahr verschoben und müssen zusätzlich im Jahr 2013 abgearbeitet werden. Die von der Betriebsleitung vorgeschlagene Rücklagenbildung dient der Vermeidung von Kreditaufnahmen zur Finanzierung weiterer zukünftiger Investitionen im Entwässerungsbereich.

 

Das Ergebnis des Bereiches Stadtverkehr wird wesentlich von dem Beteiligungsergebnis der Stadtwerke Wismar GmbH beeinflusst. Der Bereich Stadtverkehr schließt das Wirtschaftsjahr 2012 mit einem Jahresgewinn i. H. v. 1.115.420,66 € ab. Die Betriebsleitung schlägt der Bürgerschaft vor, aus dem Jahresergebnis 2012 des BgA Stadtverkehr an den städtischen 900.000 € auszuschütten. Der verbleibende Betrag in Höhe von 215.420,66 € dient vorrangig der Finanzierung der zur weiteren Umsetzung des Parkraumkonzepts erforderlichen Investitionen in den nächsten Jahren.


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

                                x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produkt/Konto /Teilhaushalt:

62301 / 4625100 / 09

Einzahlung in Höhe von

     900 T

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

                                x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

                                x

Vorgeschrieben durch: § 22 der Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 5 der Eigenbetriebsverordnung M-V

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 – Testat zum Jahresabschluss 2012 des EVB

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Testat zum Jahresabschluss 2012 des EVB (951 KB)