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Vorlage - VO/2015/1619-01  

Betreff: Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Möller, SusanneBezüglich:
VO/2015/1619
Beteiligt:I Bürgermeister   
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
31.03.2016 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar  
Synopse  

Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar wird beschlossen.

 


Begründung:

Im Zuge der Landkreisneuordnung 2011 erfolgte eine Strukturänderung beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V.. Eine Reduzierung auf 6 Kreissportbünde wurde beim Landessporttag Ende 2010 beschlossen. Im Ergebnis dieses Beschlusses fusionierte der StadtSportBund Wismar e. V. mit dem KreisSportBund Nordwestmecklenburg e. V.. Die Auflösung des StadtSportBundes Wismar e. V. läuft bereits. Die Löschung aus dem Vereinsregister wird im Frühjahr 2016 erfolgen. Dieses zieht die formelle Anpassung der Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar nach sich: Die Formulierung StadtSportBund Wismar e. V. wird durch die Formulierung KreisSportBund Nordwestmecklenburg e. V. ersetzt.

 

Weitere formelle Änderungen sind der beigefügten Synopse zu entnehmen.

 

Schließlich soll die Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar den aktuellen Bedingungen und den realen Gegebenheiten in einigen wenigen Punkten angepasst werden.

 

Im § 12 (3) wird auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales folgendes ergänzt:

Anträge auf Zuschüsse bis 1.000 EUR können von der Verwaltung der Hansestadt Wismar bewilligt werden. Bei Anträgen auf Zuschüsse über 1.000 EUR gibt der Ausschuss  für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales dem/der Bürgermeister/in eine Empfehlung.

 


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage/n: Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar

             Synopse

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar (61 KB)      
Anlage 2 2 Synopse (57 KB)      
Stammbaum:
VO/2015/1619   Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar   40.7 Abt. Sport   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/1619-01   Satzung zur Förderung des Sports in der Hansestadt Wismar   40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN   Beschlussvorlage öffentlich