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Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Landkreis Nordwestmecklenburg (Die Landrätin als untere Abfallbehörde, als untere Naturschutzbehörde, als untere Wasserbehörde, als Behörde für Gesundheits- und Sozialwesen, als Schulträger, als Kataster- und Vermessungsamt, als Träger Personennahverkehr und Straßenbaulastträger )
– Der Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde sowie untere Behörde für Bodendenkmalschutz
– Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, Archäologie und Denkmalpflege
– Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
– Straßenbauamt Schwerin
– Der Bürgermeister als Straßenbaulastträger
berücksichtigt werden und die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung
– Stadtwerke Wismar GmbH
teilweise berücksichtigt werden.
(Begründung zur Abwägung, vgl. Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über Anregungen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in
Verbindung mit § 86 der Landesbauordnung M-V und § 5 der Kommunalverfassung als
Satzung. (vgl. Anlage 2)
3. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (vgl. Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" nach Satzungsbeschluss
das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2
BauGB mitzuteilen.
5. Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
6. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.
Begründung:
Die Bürgerschaft der HWI hat auf ihrer Sitzung am 26.11.2015 beschlossen, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/90 "Gewerbegebiet Dammhusen" gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt wird.
Die Planung wurde gem. § 13 a (2) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne frühzeitige Beteiligungen der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB erarbeitet.
Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB fand in der Zeit vom 30.11. 2015 – 11.01.2016 (vgl. Anlage 1 - Abwägung) .
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB fand in der Zeit vom 04.01.2016 – 05.02.2016
statt. Während dieser Zeit sind keine Anregungen geäußert worden.
Für die im Planverfahren vorgenommene Nutzungsänderung von Sonstigem Sondergebiet in Gewerbegebiet für eine Fläche von ca. 1,2 ha ist kein Verfahren zur Änderung der Flächennutzungsplanes erforderlich. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im Wege der Berichtigung anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlage 1 – Abwägung
Anlage 2 – Bebauungsplan
Anlage 3 - Begründung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1 - Abwägung (5348 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - B-Plan (3772 KB) | |||
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3 | Anlage 3 - Begründung (529 KB) |