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Nach kontroverser Diskussion beschloss die Bürgerschaft im Februar 2015 die Aufhebung der Satzung zur Umzugskostenbeihilfe für Studenten. Nach Ende des Jahres 2015 ergeben sich nun Fragen, wie sich der Beschluss in der Realität ausgewirkt hat. Des Weiteren berichtete die lokale Presse im November 2015, dass die Hansestadt Rostock ebenfalls eine Änderung bei der Umzugskostenbeihilfe plant.
Dabei handelte es sich jedoch nicht um die Abschaffung, sondern um eine Erhöhung
der Umzugskostenbeihilfe von 100 Euro auf 150 Euro.
Daher bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Anmeldungen von Erstwohnsitzen gab es in den Jahren 2014 und 2015?
2. Wie viele jeweils von Studenten und Studentinnen, sofern verifizierbar?
3. Ist seit Aufhebung der Beihilfe, eine Änderung des Anmeldeverhaltens zu spüren?
4. Wie viele Anmeldungen von Amtswegen gab es in den oben genannten Jahren?
5. Wann und für welchen Preis wurde das Modul „MESO-Aufenthaltsfeststellung“
vom Softwareanbieter der Melderechtssoftware angeschafft?
6. Wie oft wurde vom Recht der Auskunftspflicht gebrauch genommen?
7. Wie viele Abfragen fanden beim Studentenwerk und bei Wohnungsunternehmen statt?
Anlage/n: - keine
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