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Beschlussvorschlag: Die Bürgerschaft legitimiert den Bürgermeister, vorbehaltlich der Zuweisung der nachstehend aufgeführten Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die in der Anlage beigefügte Kreuzungsvereinbarung für das Vorhaben „Eisenbahnüberführung – Kreuzungsmaßnahme Poeler Straße“ abzuschließen.
Begründung: Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat mit Beschluss vom 28. Januar 2010, der Durchführung der Kreuzungsmaßnahme zugestimmt. Nach Umsetzung der notwendigen Planungsschritte wurde nunmehr der Hansestadt Wismar der Entwurf einer Kreuzungsvereinbarung vorgelegt. Der Entwurf wurde verwaltungsintern geprüft. Die vorliegende Fassung stellt das Verhandlungsergebnis beider Kreuzungspartner dar.
Wie bereits auf der öffentlichen Informationsveranstaltung am 19.03.2013 durch die DB Netz AG benannt, belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtinvestitionskosten auf 24,23 Mio. € (brutto). Nach den gesetzlichen Vorgaben des Eisenbahnkreuzungsgesetzes beträgt der Anteil der Hansestadt Wismar etwa ein Drittel der Gesamtinvestitionen (rd. 8,35 Mio. €). Diese Summe setzt sich aus kreuzungsbedingten und nicht kreuzungsbedingten Kosten zusammen.
Um die Finanzierung der Kreuzungsmaßnahme zu sichern, wurden durch die Hansestadt Wismar Fördermittel in Höhe von 6,00 Mio. € beim Land Mecklenburg-Vorpommern beantragt. Durch die zuständigen Ministerien wurde grundsätzlich die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt und eine kombinierte Förderung (Mittel aus dem Entflechtungsgesetz – GVFG, Wirtschaftsförderung – GRW und Sonderbedarfszuweisungen - SBZ) in Aussicht gestellt. Entsprechende Förderzusagen liegen jedoch noch nicht vor.
Die Vorteile eines Abschlusses der Kreuzungsvereinbarung gegenüber der bloßen gesetzlichen Regelung bestehen für die Hansestadt Wismar darin, dass u. a. :
– die Mitwirkungsmöglichkeiten vor und während der Bauzeit verbessert (Auftragserteilungen und Nachtragsmanagement über 50.000 €),
– eine Kontrolle des Bauzeiten- und Finanzierungsplanes eingeführt (eindeutige Formulierungen zu Abschlagszahlungen und möglichen Zuwendungsbestimmungen),
– konkrete Regelungen zur eigentumsrechtlichen Übernahme der Bauwerke und Straßenanlagen aufgenommen,
– und das Recht der Mitwirkung / Mitgestaltung der Vergabeunterlage eingeräumt wurden.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| Keine finanziellen Auswirkungen |
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: | 5410112121/2314200 | Einzahlung in Höhe von | 6,00 Mio. € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 5410112121/963000 | Auszahlung in Höhe von | 8,35 Mio. € |
Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre (bei Bedarf):
Die Deckung der finanziellen Aufwendungen stehen unter dem Vorbehalt der beantragten Fördermittel beim Land Mecklenburg-Vorpommern.
3. Investitionsprogramm
| Die Maßnahme ist keine Investition |
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten (Maßnahmen Nr. 5410112121) |
| Die Maßnahme ist eine neue Investition |
4. Die Maßnahme ist:
X | neu |
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| freiwillig |
| eine Erweiterung |
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| Vorgeschrieben durch: |
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| Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) |
Anlage/n:
- Entwurf der Kreuzungsvereinbarung
- Abschnitt G, Gesamtkosten der nach der Kreuzungsvereinbarung durchzuführenden Maßnahmen einschl. Umsatzsteuer (DB Netz AG)
- Lageplan VA-LP-01 (DB Netz AG) – Verkehrsanlagen Poeler Tor
- Lageplan VA-LP-02 (DB Netz AG) – Verkehrsanlagen Poeler Straße
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2013-06-11_Entwurf_KV (79 KB) | ||||
2 | Abschnitt_G_Gesamtkosten (445 KB) | ||||
3 | 3-1-1-1-VA-LP-01 (1794 KB) | ||||
4 | 3-1-1-2-VA-LP-02 (1861 KB) |
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