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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2013 bis 2018 in der als Anlage beigefügten Fassung.
Begründung:
Gemäß § 43 Abs. 7 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist die Hansestadt Wismar verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn trotz Ausnutzung aller Einspareffekte sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann.
Mit den rechtsaufsichtlichen Anordnungen A 3 zur Haushaltssatzung 2013 vom 13. Mai 2013 wurde die Hansestadt Wismar gemäß § 82 Abs. 1 KV M-V aufgefordert, dass die Bürgerschaft bis zum 31.08.2013 ein Haushaltssicherungskonzept beschließt, das die Vorgaben des § 43 Abs. 7 KV M-V erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gemäß Anlage | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
§ 43 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern | Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n: Haushaltssicherungskonzept 2013-2018
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | NEU HHSK 2013 NEU (1122 KB) |