|
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich E.-Fischer-Straße ein Verfahren zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Nord-Osten: durch die Bebauung der Hans-Beimler-Straße
im Süd-Osten: durch das Wendorfer Wäldchen, die Bebauung der R.-Breitscheid-Str. 80 und die Kleingartenanlage „Zur Erholung“
im Süd-Westen: durch die Bebauung nördlich des Hohlweges E.-Fischer-Straße und die Kleingartenanlage Klingenberg
im Nord-Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche
(siehe Anlage 1)
3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 57. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich E.-Fischer-Straße“
4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen
Begründung:
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ist der in Rede stehende Bereich teils als dörfliches Mischgebiet und teils ohne Flächennutzungen dargestellt.
Für das ehemalige Bauerngehöft E.-Fischer-Straße (dörfliches Mischgebiet) sowie die unmittelbaren Randbereiche wurde bereits 2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71/08 „Wohnpark E.-Fischer-Straße“ beschlossen. Ziel dieser Planung ist die Beseitigung des derzeitigen städtebaulichen Missstandes durch die Errichtung einer Wohnanlage.
Planungsrechtliche Grundlage für dieses Vorhabens nach dem Entwicklungsgebot ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Die derzeitige Ausweisungen im FNP sind in eine Wohnbaufläche zu ändern.
Im Rahmen dieser Flächennutzungsplanänderung besteht die Möglichkeit für die Randbereiche, die im rechtswirksamen FNP noch ohne Flächenausweisung dargestellt sind, eine Flächenzuordnung vorzunehmen.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Flächen:
- Bolzplatz E.-Fischer-Straße
- Pappelwäldchen E.-Fischer-Straße
- Grünzug vom Wendorfer Wäldchen zur landwirtschaftlichen Nutzfläche
Da es sich bei diesen Bereichen, um Flächen handelt, die im Rahmenplan Wendorf von 2005 als Grünflächen überplant sind, ist in der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung die Darstellung als Grünfläche gewählt worden.
Die hierdurch ebenfalls überplante Garagenanlage bleibt durch diese Änderung in Ihrem Bestand unberührt.
Der Bereich der Änderungen betrifft ca. 4,58 ha.
Aufgrund der Größe des Änderungsbereiches ist ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich E.-Fischer-Straße“ durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1 – Geltungsbereich der 57. FNP-Änderung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | FNP-57Ä-Geltungsbereich (1433 KB) |