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Vorlage - VO/2015/1616  

Betreff: Verwaltung der Fraktionszuwendungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
Verfasser/-in:Fraktion FDP/GRÜNE
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar abgelehnt   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, die Fraktionen bei der jährlichen Haushaltsführung genauso zu behandeln, wie alle Verwaltungseinheiten und kostenrechnenden Einheiten. Dazu gehört, dass ein kassen- und kontenmäßiger Abschluss der Fraktionsfinanzen nach dem 31.12. eines Jahres vorgenommen wird. Dazu gehört, dass Fraktionen Forderungen und Verbindlichkeiten ausweisen können und Vorgänge antizipieren können. Entsprechende Dienstanweisungen, die noch auf das Kassenwirksamkeitsprinzip der Kameralistik abstellen, sind umgehend zu überarbeiten.


Begründung:

Regelmäßig werden die Fraktionen immer früher im Dezember aufgefordert, ihre Haushaltsführung abzuschließen und die Verwendung der Fraktionsmittel bzw. nicht verbrauchte Fraktionsmittel zu melden. Dies steht in völligem Widerspruch zur eingeführten Doppik. Es muss den Fraktionen die Möglichkeit gegeben werden, bis zum 31.12. eines Jahres zu wirtschaften und nach dem 31.12. darüber abzurechnen zur Verbuchung. Es ist nach Einführung der Doppik auch nicht nachvollziehbar, warum die Fraktionen als einzige Buchungseinheiten keine Forderungen und Verbindlichkeiten oder Rückstellungen, aktive oder passive Rechnungsabgrenzungen vornehmen können. Es darf für die Beurteilung der Zugehörigkeit von Vorgängen zum Haushaltsjahr nicht nach dem alten Kassenwirksamkeitsprinzip der Kameralistik beurteilt werden.


Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
VO/2015/1616   Verwaltung der Fraktionszuwendungen   Fraktion FDP/GRÜNE   Fraktionsantrag
VO/2015/1616-01   Bericht zum Antrag der Fraktion FDP/GRÜNE bezüglich der "Verwaltung der Fraktionszuwendungen"   20.1 Abt. Kämmerei   Bericht/Antwort gem. KV M-V