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Vorlage - BA/2015/1594-01  

Betreff: Beantwortung 3. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.11.2015

Anpassung der Beschilderung zum Bewohnerparken auf den bewirtschafteten Stellplätzen
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:Udo WäschBezüglich:
BA/2015/1594
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 32.1 Abt. Verkehr  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Anfrage / Antwort / Bericht

Begründung:

 

Die Fragen 1: Aus welchem Grund ist die Regelung eingeschränkt worden?

und 2: Warum wurde die Beschilderung nur teilweise und nur auf den oben genannten Stellplätzen vorgenommen?

stehen im Zusammenhang und werden daher zusammen beantwortet.

Die Bewirtschaftung des gesamten öffentlichen Straßenraumes innerhalb der Altstadt erfolgt grundsätzlich nach dem Trennprinzip, d.h. der öffentliche Straßenraum steht entweder den Bewohnern oder für das öffentliche Parken zur Verfügung. Für den Bereich der Altstadt / Zonen I und II wurde im Realisierungskonzept festgelegt, dass Bewohner mit Parkausweis auch auf den Stellflächen für das öffentliche Parken von Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr und am Wochenende ganztägig frei parken können. Die entsprechende Beschilderung wurde vollständig umgesetzt.

Die Ergebnisse der Hauptevaluierung bestätigen die Umsetzung der im Realisierungskonzept getroffenen Festlegungen. So wird in Punkt 2.2 Stellplatzbilanz auf Seite 4 ausgeführt:Die 850 Bewohnerstellplätze wurden zwei Bewohnerparkbereichen (A Nord und B Süd) zugeordnet. Ab 17.00 Uhr bis zum Bewirtschaftungsbeginn (9.00 Uhr) und an den Wochenenden können die Bewohner (mit Parkausweis) auf allen Stellplätzen der Altstadt innerhalb ihres Parkbereiches kostenfrei parken.

     

Für die Zone III, d.h. auf allen öffentlichen Straßen und Parkplätzen auf und direkt am Altstadtring wurde im Realisierungskonzept (Zusammenfassung Realisierung S. 4) das Bewohnerparken bei Bedarf auf ausgewählten Stellplätzen vorgeschlagen. Der Handlungsrahmen dafür ergibt sich aus dem Realisierungskonzept (Oktober 2011 Organisation und Bewirtschaftung). Dort wird unter Punkt 2 Vorschlag für die finanzielle Bewirtschaftung der Straßenräumeauf Seite 3 zur Zone III ausgeführt:

Zone III beinhaltet den Altstadtring selbst, den Parkplatz Turmstraße und alle direkt durch ihn angebundenen Parkierungsschwerpunkte, die insbesondere den Kunden, Besuchern und Touristen vorbehalten werden soll. Ausgewählte Stellplätze könnten zukünftig bei Bedarf auch dafür zur Verfügung stehen, dass hier insbesondere in den Abendstunden die Bewohner mit Ihrem Bewohnerparkausweis zu festgelegten Zeiten kostenfrei parken können........

Basierend darauf wurde in der Zone III das Parken für Bewohner auf dem Parkplatz Altstadt/Turmstraße( P1) das Parken mit Bewohnerparkausweis A und B täglich von 17:00-09:00 Uhr des nächsten Tages erlaubt.

Aktuell ergibt sich zeitlich begrenzt der Bedarf für die Bewohner im nördlichen Bereich der Altstadt, da dort während länger andauernder Baumaßnahmen Bewohnerstellplätze entfallen. Hierfür können die Bewohner mit Parkausweis den Parkplatz Altstadt Bahnhof/ZOB für die Dauer der Baumaßnahme nutzen. Auch hier ist die entsprechende Beschilderung vorhanden.

     

3. Wann wird im Sinne der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes und seiner Evaluierungsmaßnahmen die verkehrsrechtliche Anordnung zur erforderlichen Beschilderung des Bewohnerparkens auf den übrigen Stell- und Parkplätzen vollständig erteilt?

Es ist keine generelle Ausweitung des Bewohnerparkens vorgesehen, sodass die derzeit vorhandene Beschilderung aus Sicht der Verwaltung vollständig ist.

 

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
BA/2015/1594   3. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.11.2015 Anpassung der Beschilderung zum Bewohnerparken auf den bewirtschafteten Stellplätzen   SPD-Fraktion   Bericht/Antwort gem. KV M-V
BA/2015/1594-01   Beantwortung 3. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.11.2015 Anpassung der Beschilderung zum Bewohnerparken auf den bewirtschafteten Stellplätzen   68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb   Bericht/Antwort gem. KV M-V