Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - VO/2013/0722  

Betreff: Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
56. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf",
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 60 BAUAMT  
 60.1 Abt. Bauordnung  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
12.08.2013 
Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
09.09.2013 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
26.09.2013 
48. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
FNP-56Ä-Geltungsbereich  

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Seebad Wendorf ein Verfahren zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch den Küstenwald

im Osten / Süd-Osten: durch das Grundstück der Median-Klinik

im Süd-Westen / Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche

(siehe Anlage 1)

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung:  56. Änderung des Flächenutzungsplanes Umwandlung von Sondergebiet Klinik in Wohnbaufläche im Bereich Seebad Wendorf

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen. 

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.

 


Begründung:

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ist der in Rede stehende Bereich als Sondergebiet Klinik dargestellt.

Seit ca. 20 Jahren war die Stadt bestrebt, an diesem Standort Kliniken anzusiedeln. Jüngste Überlegungen im Rahmen der 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) 2013 ergaben, dass die Nutzung dieser Baufläche zugunsten von hochwertigem Wohnungsbau für die Hansestadt Wismar ebenfalls einträglich ist.

Die Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LGE) ist/wird gemäß eines Kaufvertrages Eigentümerin dieses Bereiches. Seitens der LGE ist geplant, ein Wohngebiet entsprechend der Aussagen des ISEK 2013 zu entwickeln.

Planungsrechtliche Grundlage für dieses Vorhaben nach dem Entwicklungsgebot ist somit die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes.

Die derzeitige Ausweisung eines Sondergebietes Klinik ist in eine Wohnbaufläche zu ändern.

Der Bereich der Änderungen betrifft ca. 13 ha.

Aufgrund der Größe des Änderungsbereiches ist ein entsprechendes Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Parallel zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wird für das Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 82/13 Wohngebiet Seebad Wendorferarbeitet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist: 

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage/n:

Anlage 1 – Geltungsbereich der 56. Änderung des FNP

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FNP-56Ä-Geltungsbereich (1258 KB)