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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 hier beigefügte Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar.
Begründung:
Am 26.03.2015 beschloss die Bürgerschaft die derzeit geltende Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar vom 30.03.2015 mit damit verbundenen Erhöhungen der Entgelte für öffentliche Stadtführungen zum 01.04.2015 und für Gruppenführungen und Reiseleitungen zum 01.01.2016.
Die Marktbeobachtung während des bisherigen Jahres 2015 hat gezeigt, dass die zum 1. April 2015 erhöhten Entgelte für öffentliche Stadtführungen von den Kunden problemlos akzeptiert werden. Nicht zuletzt auch ein Vergleich mit den Entgelten in vergleichbaren Städten hat zu der Einschätzung geführt, dass eine weitere Erhöhung der Entgelte für öffentliche Stadtführungen um jeweils 1 € marktgerecht und erzielbar sind. Da die am 26.03.2015 beschlossenen Entgelte für Gruppenführungen und Reiseleitungen erst am 01.01.2016 in Kraft treten und bereits seit In-Kraft-Treten der Entgeltordnung am 01.04.2015 in der Vermarktung kommuniziert werden, standen bzw. stehen hier nur die Entgelte für die öffentlichen Stadtführungen zur Disposition.
Der Vergleich mit anderen Städten ergibt folgendes Bild:
| Öfftl. Vollzahler | Öfftl. Ermäßigt | Thematisch, Vollzahler | Thematisch, ermäßigt |
Bamberg | 7,00 € | 4,00 € | 8,00 € | 4,00 € |
Goslar | 6,50 € | 4,50 € | 7,00 € | 5,00 € |
Lübeck | 7,00 € | – | 10,00 € | – |
Quedlinburg | 6,00 € | – | 7,00 € | -- |
Regensburg | 8,00 € | 5,00 € | – | -- |
Schwerin | 5,50 € | 3,50 € | 8,00 € | 6,00 € |
Stralsund | 7,00 € | 5,00 € | 8,00 € | 6,00 € |
Durchschnitt | 6,71 € | 4,40 € | 8,00 € | 5,25 € |
Es werden folgende Entgelte vorgeschlagen (Erhöhung jeweils um 1,00 €):
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Entgelt 2016 | Zum Vergleich: Entgelt 2015 | Zum Vergleich: Entgelt 2014 |
Allgemeine Stadtführung, Vollzahler | 7,00 € | 6,00 € | 4,00 € |
Allgemeine Stadtführung, ermäßigt | 5,00 € | 4,00 € | 3,00 € |
Thematische Stadtführung, Vollzahler | 10,00 € | 9,00 € | 6,00 € |
Thematische Stadtführung, ermäßigt
| 7,00 € | 6,00 € | 5,00 € |
Kinder bis 6 Jahre jeweils Die Begleitung durch einen Erwachsenen ist erforderlich.
| entgeltfrei | entgeltfrei | entgeltfrei |
Eine Ermäßigung können in Anspruch nehmen Schüler, Studenten, Auszubildende und schwerbehinderte Menschen, sowie Empfängerinnen bzw. Empfänger a) von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, b) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und c) von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II. Ermäßigungen werden nur gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises bzw. eines sonstigen Nachweises gewährt. | |||
Geändert werden ausschließlich die Entgelttatbestände in § 3 Abs. 4 der ansonsten unveränderten Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der HWI vom 30.03.2015. Eine weitergehende Synopse ist daher nicht erforderlich.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass die Honorare der Stadtführer erstmals seit 1996 marktgerecht angepasst werden. Die sich dadurch ergebenden höheren Honoraraufwendungen sind in der Kalkulation der Entgelte berücksichtigt. Unter Berücksichtigung aller Kosten und Erträge ergibt sich ein Kostendeckungsgrad für das Angebot Stadtführungen und Reiseleitungen der Tourismuszentrale von 103,18 % (siehe Anlage 2).
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto: 57503.4629930 | TH 03 | Ertrag in Höhe von | 10.800,00 € |
Produktkonto: 57503.5625310 | TH 03 | Aufwand in Höhe von | 7.500,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto: 57503.6629910 | TH 03 | Einzahlung in Höhe von | 10.800,00 € |
Produktkonto: 57503.7625310 | TH 03 | Auszahlung in Höhe von | 7.500,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
x | eine Erweiterung: VO/2015/1169 | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
- Anlage 1_Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
- Anlage 2_Kalkulation Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1_Entgeltordnung für Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar (74 KB) | ||||
2 | Anlage 2_Kalkulation Stadtführungen und Reiseleitungen der Hansestadt Wismar (32 KB) |