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Beschlussvorschlag: Zum Zwecke der Beitragserhebung wird für die Straßenbaumaßnahme in der Prof.-Frege-Straße zwischen der Straße Philosophenweg und der Rigaer Straße eine gesonderte Abrechnung (Abschnittsbildung) beschlossen.
Begründung: Im Stadtteil Kagenmarkt ist vorgesehen, die vorhandenen, verschlissenen Straßen, die desolate Beleuchtung und die mangelnde Entwässerung nach und nach zu erneuern. Weiterhin sieht der rechtskräftige Bebauungsplan - Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ bei den Maßnahmen eine Neuordnung der verkehrlichen Erschließung vor. Diese Neuordnung soll gemäß der Förderkulisse für diesen Stadtteil abschnittsweise umgesetzt werden. Entsprechend der Förderrichtlinie sind die Anliegerbeiträge, als Einnahme zur Refinanzierung der Straßenbaumaßnahme einzusetzen. Somit ist es erforderlich, die einzelnen Bauabschnitte entsprechend der Umsetzung abzurechnen und die Um- und Ausbaubeiträge zeitnah zu erheben.
Der Um- und Ausbau der Prof.-Frege-Straße erfolgt in mehreren Teilabschnitten.
Der beitragsfähige Abschnitt der Prof.-Frege-Straße zwischen der Straße Philosophenweg und der Rigaer Straße soll 2016 fertiggestellt werden. Da die Fertigstellung des restlichen Abschnittes, zwischen Rigaer Straße und der Gdansker Straße erst in den Folgejahren vorgesehen ist, ist gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 4 Abs. 2 SBS für die zeitnahe Erhebung von Um- und Ausbaubeiträgen ein Beschluss zur Abschnittsbildung erforderlich. Den Beschluss hierzu fasst die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar.
Durch den Beschluss über die Abschnittsbildung kann für einen Abschnitt einer Anlage eine endgültige Heranziehung zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem die Voraussetzungen für das Entstehen der (gesamten) Beitragspflicht noch nicht vorliegen. Sollte ein entsprechender Beschluss nicht gefasst werden, kann die Beitragserhebung erst erfolgen, wenn auch der übrige Abschnitt der Prof.-Frege-Straße aus- bzw. umgebaut wird.
Die Erhebung des Straßenbaubeitrages stellt eine endgültige Beitragserhebung für diesen Abschnitt zwischen der Straße Philosophenweg und der Rigaer Straße dar.
Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme betragen ca. 744.000,00 €. Die Gesamtkosten beinhalten einen nichtbeitragsfähigen Aufwand in Höhe von ca. 144.000,00 €. Dazu gehören die Kosten für die Anpassung an den Fußgängerbereich Talliner Straße, zusätzliche Verkehrsschilder, Fahrbahnmarkierungen sowie erforderliche Ordnungsmaßnahmen (Geländeangleichung und Entsorgung kontaminiertem Bodens).
Der beitragsfähige Aufwand in Höhe von ca. 600.000,00 €, wird entsprechend Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Wismar prozentual in den Gemeindeanteil (274.000,00 €) und den Anliegeranteil (326.000,00 €) aufgeteilt.
Der nichtbeitragsfähige Aufwand und der Gemeindeanteil werden getragen durch die ausgereichten Städtebaufördermittel und den städtischen Eigenanteil, welcher im Haushalt eingestellt ist.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| vorgeschrieben durch das Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) | ||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage (246 KB) |