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Vorlage - VO/2015/1581  

Betreff: Abschnittsbildung gem. § 8 (4) Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in Verbindung mit § 4 (2) der Satzung der Hansestadt Wismar über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung - SBS). Abgerechnet werden soll die Straßenbaumaßnahme in der Prof.-Frege-Straße zwischen der Straße Philosophenweg und der Rigaer Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
14.12.2015 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage  

Beschlussvorschlag: Zum Zwecke der Beitragserhebung wird für die Straßenbaumaßnahme in der Prof.-Frege-Straße zwischen der Straße Philosophenweg und der Rigaer Straße eine gesonderte Abrechnung (Abschnittsbildung) beschlossen.


Begründung: Im Stadtteil Kagenmarkt ist vorgesehen, die vorhandenen, verschlissenen Straßen, die  desolate Beleuchtung und die mangelnde Entwässerung nach und nach zu erneuern.  Weiterhin sieht der rechtskräftige Bebauungsplan - Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ bei den Maßnahmen eine Neuordnung der verkehrlichen Erschließung vor. Diese Neuordnung soll gemäß der Förderkulisse für diesen Stadtteil abschnittsweise umgesetzt werden. Entsprechend der Förderrichtlinie sind die Anliegerbeiträge, als Einnahme zur Refinanzierung der Straßenbaumaßnahme einzusetzen. Somit ist es erforderlich, die einzelnen Bauabschnitte entsprechend der Umsetzung abzurechnen und die Um- und Ausbaubeiträge zeitnah zu erheben.

 

Der Um- und Ausbau der Prof.-Frege-Straße erfolgt in mehreren Teilabschnitten.

 

Der beitragsfähige Abschnitt der Prof.-Frege-Straße zwischen der Straße Philosophenweg und der Rigaer Straße soll 2016 fertiggestellt werden. Da die Fertigstellung des restlichen Abschnittes, zwischen Rigaer Straße und der Gdansker Straße erst in den Folgejahren vorgesehen ist, ist gemäß § 8 Abs. 4 KAG M-V i.V.m. § 4 Abs. 2 SBS für die zeitnahe Erhebung von Um- und Ausbaubeiträgen ein Beschluss zur Abschnittsbildung erforderlich. Den Beschluss hierzu fasst die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar.

 

Durch den Beschluss über die Abschnittsbildung kann für einen Abschnitt einer Anlage eine endgültige Heranziehung zu einem Zeitpunkt durchgeführt werden, zu dem die Voraussetzungen für das Entstehen der (gesamten) Beitragspflicht noch nicht vorliegen. Sollte ein entsprechender Beschluss nicht gefasst werden, kann die Beitragserhebung erst erfolgen, wenn auch der übrige Abschnitt der Prof.-Frege-Straße aus- bzw. umgebaut wird.

 

Die Erhebung des Straßenbaubeitrages stellt eine endgültige Beitragserhebung für diesen Abschnitt zwischen der Straße Philosophenweg und der Rigaer Straße dar.

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme betragen ca. 744.000,00 . Die Gesamtkosten beinhalten einen nichtbeitragsfähigen Aufwand in Höhe von ca. 144.000,00 . Dazu gehören die Kosten für die Anpassung an den Fußgängerbereich Talliner Straße, zusätzliche Verkehrsschilder, Fahrbahnmarkierungen sowie erforderliche Ordnungsmaßnahmen (Geländeangleichung und Entsorgung kontaminiertem Bodens).

 

Der beitragsfähige Aufwand in Höhe von ca. 600.000,00 , wird entsprechend Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Wismar prozentual in den Gemeindeanteil (274.000,00 ) und den Anliegeranteil (326.000,00 ) aufgeteilt.

 

Der nichtbeitragsfähige Aufwand und der Gemeindeanteil werden getragen durch die ausgereichten Städtebaufördermittel und den städtischen Eigenanteil, welcher im Haushalt eingestellt ist.


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

vorgeschrieben durch das Kommunalabgabengesetz (KAG M-V)

 


Anlage/n: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 75/09 „Stadtteilzentrum Kagenmarkt“ mit der Kenn-zeichnung des abzurechnenden Abschnittes zwischen der Straße Philosphenweg und der Rigaer Straße

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (246 KB)