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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt:
1. die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt
Wismar –Abfallgebührensatzung- vom 09.12.2008 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom
01.12.2014 (Anlage 1) sowie
2. die auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorgelegten Kalkulationsunterlagen erstellte
Kalkulation der Abfallgebühren 2016 (Anlage 3).
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Begründung:
Die Änderung der Abfallgebührensatzung wird aus folgenden Gründen erforderlich:
1. Aufnahme einer Volumengebühr für Kleinanlieferungen aus Privathaushalten
Aufgrund der Verschärfung von Vorschriften im Eich- und Messwesen ergibt sich für die Verwiegung von ankommenden Abfallfahrzeugen auf dem Abfallwirtschaftshof in Müggenburg eine Verfahrensänderung, die infolge der Mehrfachverwiegung mehr Zeit in Anspruch nimmt. Dieser Sachverhalt sowie die gestiegene Anzahl von Anlieferungen führen teilweise zu erheblichem Rückstau vor der Waage. Der EVB plant daher zur Optimierung der Abläufe die Anlieferströme nach gewerblichen Anlieferungen und Privatanlieferungen zu trennen. Hierzu wird eine zweite Fahrspur im Eingangsbereich der Anlage gebaut.
Über diese zweite Fahrspur werden die Anlieferungen aus privaten Haushaltungen (ohne Verwiegung) direkt auf den Recycling-Platz geleitet, auf welchem kostenlos alle gängigen Stoffe in haushaltsüblicher Menge in die jeweiligen Container eingegeben werden können. Es ist vorgesehen dass künftig auch Sperrmüll und kompostierbare Abfälle in kleinen Mengen (bis zu 1cbm) abgegeben werden können. Hierfür ist allerdings eine geringe Gebühr zu entrichten. Diese Gebührensätze werden in die Abfallgebührensatzung in § 6 als Absatz 2 neu aufgenommen und zwar als Volumengebühr, da wie bereits erwähnt die Anlieferungen aus privaten Haushaltungen nicht mehr verwogen werden.
2. Reduzierte Gebühr für kompostierbare Gartenabfälle in den Monaten März und Oktober
Die in den Monaten März und Oktober erfolgreich praktizierte kostengünstige Annahme von kompostierbaren Abfällen wird nun in die Satzung mit aufgenommen. Diese geringfügige Gebühr von 1 Euro pro Anlieferung (höchstens 1cbm) dient neben anderen Maßnahmen dazu, dass im Stadtgebiet der Hansestadt Wismar das Verbrennen von Gartenabfällen in den genannten Monaten nicht zulässig ist. Die Satzungsänderung ist als Anlage 1 beigefügt.
Darüber hinaus ergeben sich durch die Gebührenkalkulation, die im Rahmen der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2016 überprüft wurde, keine Änderungen bei den Gebührensätzen. Die Gebührenkalkulation ist als Anlage 3 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen auf den Stadthaushalt | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlage 1: 3. Änderungssatzung Abfallgebührensatzung
Anlage 2: Synopse 3. Änderungssatzung Abfallgebührensatzung
Anlage 3: Kalkulation Abfallgebühren 2016
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 3. Änderungssatzung Abfallgebührensatzung (34 KB) | |||
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2 | Synopse 3.Änderungssatzung Abfallgebührensatzung (79 KB) |
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