Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - VO/2013/0716  

Betreff: Vertretung der Hansestadt Wismar im Vorstand des Studentenwerkes Rostock
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Sauck, Anja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
27.06.2013 
46. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft benennt Herrn Thomas Beyer als stimmführenden Vertreter der Hansestadt Wismar im Vorstand des Studentenwerkes Rostock.

 


Begründung:

Das Studentenwerk Rostock ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.

Die Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung der Organe des Studentenwerkes (Verwaltungsrat, Vorstand, Geschäftsführer) regeln sich nach dem Gesetz über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studentenwerksgesetz – StudWG).

 

Entsprechend § 10 Abs. 1 Nr. 4 StudWG gehört dem Vorstand des Studentenwerkes Rostock u.a. ein von der Kommunalvertretung der Stadt, in der eine der Hochschulen ihren Sitz hat, zu benennender Vertreter an.

 

Derzeit ist Herr Bürgermeister Beyer als Kommunalvertreter der Hansestadt Wismar im Vorstand des Studentenwerkes Rostock tätig. Nach zwei Jahren Amtszeit werden nunmehr die Mitglieder für den Zeitraum 11/ 2013 bis 11/ 2015 neu gewählt. Herr Beyer hat bereits seine Bereitschaft zu einer erneuten Kandidatur erklärt.

 


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

                              X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Es fallen Reisekosten an, die hier aber nicht genau beziffert werden können (u.a. abhängig von der Anzahl der Sitzungen im Jahr sowie Veranstaltungsort).

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

                              X

Vorgeschrieben durch: § 10 Abs. 1 Nr. 4 StudWG

 


Anlage/n: