|
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Hansestadt Wismar –Abwassersatzung der Hansestadt Wismar- vom 20.12.2013 (Anlage 1)
Begründung:
Gemäß § 15 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern kann durch Satzung ein Duldungsrecht von Leitungen, welche über private Grundstücksflächen verlaufen, vorgesehen werden.
Eine solche Regelung wird erforderlich, da nach Ablauf der Frist für die grundbuchliche Sicherung nach Grundbuchbereinigungsgesetz Konstellationen möglich sind, in welchen überhöhte Entschädigungsforderungen von Grundstückseigentümern oder hohe Rückbaukosten für stillgelegte Leitungen entstehen. Diese Mehrkosten wären im Rahmen der Abwassergebühren von der Allgemeinheit zu tragen. Eine solche Mehrbelastung der Gebührenzahler resultierend aus diesen Vorgängen ist nicht sachgerecht.
Die Verwaltung schlägt daher vor, einen zusätzlichen Paragraphen (10a) in die Abwassersatzung mit aufzunehmen, die die Sachverhalte im Sinne der Gebührenzahler regelt.
Inhaltsgleiche Satzungsregelungen sind auch bei den Zweckverbänden Warnow-Wasser- und Abwasserverband, dem Zweckverband Grevesmühlen oder dem Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen zu finden.
Eine Darstellung der nunmehr einzufügenden Satzungsregelung in einer Synopse ist entbehrlich, da hier ein völlig neuer Sachverhalt eingeführt wird, ohne adäquates Pendant in der alten Satzung. Alle übrigen Satzungsregelungen bleiben unverändert.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
x | Keine finanziellen Auswirkungen auf den Stadthaushalt | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlage 1: 1. Änderungssatzung zur Abwassersatzung
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | 1. Änderungssatzung der Abwassersatzung (35 KB) |