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Vorlage - VO/2013/0709  

Betreff: Einsetzung eines Sonderausschusses wegen Unregelmäßigkeiten in Gesellschaften mit Beherrschung durch die Hansestadt Wismar und weiterer Vorgänge
Status:öffentlichVorlage-Art:Fraktionsantrag
Verfasser/-in:FÜR-WISMAR-Fraktion
Beteiligt:1 Büro der Bürgerschaft   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
30.05.2013 
45. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

1.      Die Bürgerschaft beschließt die Einsetzung eines Sonderausschusses gemäß § 9 Hauptsatzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar.

2.      Der Sonderausschuss hat 9 Mitglieder, die alle Mitglieder der Bürgerschaft sind. Er kann im Bedarfsfall Sachverständige hinzuziehen.

3.      Der Sonderausschuss setzt sich mit den Umständen auseinander, die zu den Ende 2012 durch Informationen des Bürgermeisters und öffentlich bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftsführung der Sanierungsgesellschaft Wismar GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar GmbH und ggf. weiteren Vorgängen führten.

4.      Zu den Aufgaben des Sonderausschusses gehören:

4.1  Analyse der Umstände, die zu den Unregelmäßigkeiten führten sowohl in den Beteiligungsgesellschaften als auch innerhalb der Verwaltung

4.2  Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen, z.B. hinsichtlich Vier-Augen-Prinzip, Prokura-Erteilung, Verfügungsberechtigungen, Verhaltenskodex

4.3  Überprüfung und ggf. Überarbeitung verwaltungsinterner Vorschriften und Dienstanweisungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung

4.4  Analyse der Aufgabenbeschreibung und ggf. Neuausrichtung der städtischen Beteiligungsverwaltung

4.5  Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Controllings im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung

4.6  Analyse der Vorgänge im Hinblick auf die Buchführung

4.7  Begleitung der Aufarbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung, die dem Sonderausschuss regelmäßig Bericht erstattet.

5.      Der Sonderausschuss berichtet der Bürgerschaft regelmäßig und ist solange tätig, wie die Aufklärung und Aufarbeitung der betroffenen Vorgänge andauert. Nach § 5 Abs. 5 GO der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ist ein Abschlussbericht der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen und die Bürgerschaft beschließt über die Beendigung des Sonderausschusses.


Begründung:

Die Bürgerschaft hat gemäß §§ 29, 34 KV M-V Kontroll- und Aufsichtsfunktionen für die Verwaltung. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist Selbstverständnis und wird von der Öffentlichkeit zu Recht erwartet.

 

Dabei kann und wird der Sonderausschuss keine strafrechtlichen Ermittlungen anstellen, sondern sich auf die ihm zugedachten Aufgaben konzentrieren.

 

Mit der Einsetzung eines Sonderausschusses könnten die zur Sondersitzung am 02.05.2013 eingereichten Fragen einer sachdienlichen Bearbeitung zugeführt werden.

 


Anlage/n:

Keine