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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Benutzungs- und Entgeltordnung für das Theater der Hansestadt Wismar.
Begründung:
Die hier vorliegende Benutzungs- und Entgeltordnung wurde wegen des Überarbeitungsbedarfs der bisher gültigen Entgeltordnung für das Theater der Hansestadt Wismar von 2005, auf Grundlage der nach der Sanierung neu zu berücksichtigen Aufwendungen, sowie als Konsequenz des Maßnahmenkatalogs des beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes entwickelt.
Die vorliegende Entgeltordnung regelt sowohl die Entgelte bei Raumvergabe, als auch die Preise für die Besucher von Vorstellungen, für die das Theater selber Veranstalter ist.
Bezüglich der Eintrittspreise für die Vorstellungen wurde eine Tabelle von Entgelten entwickelt, die auf der einen Seite Markt und Zielgruppe gerecht werden sowie die durchschnittlichen Aufwendungen für eine Vorstellung und die zu erwartende Auslastung berücksichtigen soll. Diese Tabelle kann nicht als vollständig und in jedem Fall verbindlich betrachtet werden. Genreübergreifende Veranstaltungen, besondere Künstler oder ein spezielles Interesse an der Veranstaltung können ein Grund sein, im Einzelfall von den hier definierten Preisen abzuweichen.
Genre | Normalpreis | Ermäßigungspreis |
Ballet, sinfonische Konzerte (Großes Haus) | 23,00 € | 17,00 € |
Oper, Operette, Musical, Show, (Großes Haus) | 26,00 – 36,00 € | 19,00 – 27,00 € |
Schauspiel (Großes Haus) | 19,00 € | 14,00 € |
Schauspiel (Kammmerbühne), Kabarett, Comedy | 15,00 € | 11,00 € |
Sonderkonzerte | 12,00 – 26,00 € | 9,00 – 19,00 € |
Kindertheater (Großes Haus) | 9,00 € | 6,00 € |
Puppentheater, Kindertheater (Kammerbühne) | 5,00 € | 5,00 € |
Weihnachtsmärchen | 9,00 Euro | 6,00 Euro |
Aufführungen semiprofessionelle Gruppen | 6,00 – 12,00 Euro | 5,00 – 9,00 Euro |
Bei der Festlegung der Ermäßigungsgründe wurde sich bemüht, auf den Bedarf, d.h. auf soziale und demographische Tendenzen, einzugehen. Der an dieser Stelle aufgeführte Preis von 3,50 Euro soll finanzschwache Bürger und Bürgerinnen ermutigen, an Veranstaltungen des Theaters teilzunehmen. Da es sich um Restkarten an der Abendkasse handelt, kann ausgeschlossen werden, dass zu diesem Preis große Mengen verkauft werden, für die sonst das volle Entgelt hätte erzielt werden können.
Bei der Kalkulation der Entgelte für die Vergabe von Räumen im Theater wurden die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Werte zu Sanierung und Betrieb des Theater berücksichtigt, z.T. nach Hochrechnung auf ein Jahr.
Bei der Ermittlung der Flächen zu den flächenabhängigen Aufwendungen wurden nicht nur die jeweiligen Veranstaltungsräume berücksichtigt, sondern auch die betroffenen Verkehrsflächen und Funktionsräume je nach Beanspruchung.
Vergleiche mit anderen Theatern in der Region sind schwierig, weil diese zum Teil kaum vermietet werden und weil sie sich in ihrer Größe und Ausstattung deutlich von dem in Wismar unterscheiden.
Das Theater in Güstrow wäre ein geeigneter Vergleich. Es ist ebenfalls eine nachgestellte Einrichtung in der Verwaltung im Landkreis Rostock, hat 365 Plätze im Saal und ist ein reines Gastspieltheater. Allerdings wird die bestehende Entgeltordnung dort kaum angewandt. Stattdessen werden fast ausschließlich eigene Veranstaltungen durchgeführt.
Einige Entgelte für Raumnutzungen in Theatern mit ähnlicher Situation und Größe im Vergleich:
Ernst-Barlach Theater, Güstrow: 350,00 € für max. 4 h, jede weitere 10 % zusätzlich.
Theater der Stadt Diepholz: 500,00 €
Theater Itzehoe: 930,00 €
Kosten für Personal und technische Ausstattung z.T. werden gesondert berechnet.
Die kalkulierten Entgelte für Raumvergaben des Theater der Hansestadt Wismar wären bei Anwendung eines Kostendeckungsgrads von 100 % nach Einschätzung der Verwaltung deutlich zu hoch. Stattdessen wurden Entgelte festgelgt, die in ihrer Höhe potenziellen Nutzern vermittelbar sind und damit das Theater für seinen eigentlichen Zweck nutzbar machen. Auch diese Entgelte sind deutlich höher als die der bisher gültigen Entgeltordnung und auch im Vergleich mit anderen Theatern, die strukturell mit dem der Hansestadt Wismar verglichen werden können. In Gesprächen mit Agenturen und sonstigen Partnern, wurde aber der Eindruck gewonnen, dass Entgelte in dieser Höhe für die angebotenen Räume Akzeptanz finden, und nicht zu einer geringeren Anzahl von Vergaben führen.
Wie schon in der alten Entgeltordnung für das Theater und wie auch in anderen Entgeltordnungen der Hansestadt Wismar gehandhabt, wurde eine Möglichkeit geschaffen, das Entgelt für Nutzer mit anerkannter Gemeinnützigkeit zu mindern (§ 4, Abs. 2). Darüber hinaus wurde für Veranstaltungen mit einer Nutzungsdauer von bis zu vier Stunden und geringem technischem oder personellen Aufwand für das Theater ein Entgelt von 75 % des Grundtarifs festgelegt. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Mitgliederversammlungen, Vorträge o.ä. durchführen möchten. Die Minderung des Entgeltes um 25 % orientiert sich dabei an der tatsächlichen Ersparnis, insbesondere beim Personal.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| Keine finanziellen Auswirkungen |
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 |
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502 /THH 03 | Ertrag in Höhe von | 2.600,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: | 57502 /THH 03 | Einzahlung in Höhe von | 2.600,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
Finanziellen Auswirkungen wurden hier nur in einer Höhe ausgewiesen, wie sie sich erwartungsgemäß direkt aus einer neuen Benutzungs- und Entgeltordnung ergeben. Mehreinnahmen, die aus höherer Auslastung des Theaters, also einem Mehrverkauf von Eintrittskarten, generiert werden, sind hier nicht berücksichtigt. Dies gilt ebenso für die Auswirkungen in Folgejahren.
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre
Ergebnishaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: | 26100 /THH 03 | Ertrag in Höhe von | 8.000,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt
Produktkonto /Teilhaushalt: | 26100 /THH 03 | Einzahlung in Höhe von | 8.000,00 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | |||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre (bei Bedarf):
3. Investitionsprogramm
x | Die Maßnahme ist keine Investition |
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten |
| Die Maßnahme ist eine neue Investition |
4. Die Maßnahme ist:
| neu |
| x | freiwillig |
| eine Erweiterung |
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| Vorgeschrieben durch: |
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Anlage 1: Benutzungs- und Entgeltordnung für das Theater der Hansestadt Wismar mit Anlagen
Anlage 2: Kalkulation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BenEO Theater (56 KB) | ||||
2 | Kalkulation (27 KB) |