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Auszug - Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Altstadt Wismar" Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2018  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2017/2356 Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Altstadt Wismar"
Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2018
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Feichtinger, Birgit
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 20.1 Abt. Kämmerei  
 60 BAUAMT  
 60.1 Abt. Bauordnung  
 Sonstige - Beratung mit Externen  
 1 Büro der Bürgerschaft  


 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2018 in der Gesamthöhe von 9.925.000,00 für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt Wismarentsprechend der Anlage 1.

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen.

 

Herr Günter informiert, dass gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie für das Förderprogramm 2018 bis zum 15. Oktober 2017 der Antrag beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung des Landes zu stellen ist. Er verweist auf den in der Anlage 1 entsprechenden Antrag. Die deutlich höher ausfallenden Städtebauförderungsmittel im Vergleich zum Antrag 2017 resultieren im Wesentlichen aus der Summe zur Sanierung der Goetheschule. Die Förderung der Sanierung der Goetheschule über Städtebauförderungsmittel wurde in intensiven Gesprächen zwischen der Hansestadt Wismar, dem Landkreis NWM und dem Ministerium erörtert. Die einzelnen Maßnahmen des Förderantrages 2018 werden in der Anlage 1.1 dargestellt.

In der Übersicht zur Anlage 1.2 sind die Maßnahmen alphabetisch aufgeführt, die aus bewilligten Städtebauförderungsmitteln finanziert wurden.

Letztlich erklärt Herr Günter, dass die zu beantragenden Städtebauförderungsmittel für das Programmjahr 2018 auf einer förderbezogenen Prioritätenliste basieren, die in der Anlage 1.3 dargestellt ist.

 

Frau Domschat-Jahnke ergänzt, dass bis dato noch kein Bewilligungsbescheid zum Antrag 2017 vorliegt. Daher wurde bei der hier dargelegten Vorlage für den Antrag 2018 von der Annahme ausgegangen, dass der Antrag 2017 wie beantragt auch bewilligt würde. Sollte sich dies im demnächst erwarteten Bewilligungsbescheid zu 2017 nicht bestätigen, kann es in Folge auch zu einer Änderung/Ergänzung des Antrages 2018 kommen, der dann der Bürgerschaft erneut vorgelegt werden würde.   

 

Herr Kargel dankt der Verwaltung für die Ausführungen und lässt, da es keine Fragen hierzu gibt, über die Vorlage abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0