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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar 63. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Gewerbegebiet und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd" - Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2017/2354 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
63. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung von Gewerbegebiet und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd" -
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Redentin Süd ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

  1. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Norden:von der Straße Lütt Moor

im Osten:von der Osttangente (Straße Lütt Moor)

im Süden: vom geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese

im Westen:von der Straße Hoher Damm

(siehe Anlage)

 

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 63. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet und Grünfläche in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobilpark, Grünfläche und Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.
  2. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

Herr Kargel lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0