Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 5 | |||||||
Gremium: | Bau- und Sanierungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 11.09.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:00 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 234, Bürocenter | |||||||
Ort: | Kopenhagener Straße, 23966 Wismar | |||||||
VO/2015/1222-02 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 57/01 "Sondergebiet Wohnmobil- und Ferienpark Redentin Süd", 1. Änderung - 2. Änderung des Aufstellungsbeschlusses |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage öffentlich | |||||
Verfasser/-in: | Prante, Beate | Bezüglich: |
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Beteiligt: | I Bürgermeister | |||||||
II Senator | ||||||||
III Senatorin | ||||||||
1 Büro der Bürgerschaft | ||||||||
60 BAUAMT | ||||||||
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Beschlussvorschlag:
im Norden: von der Straße Lütt Moor (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/90 „Gewerbe- und Sondergebiet Redentin“)
im Osten:von der Osttangente (Straße Lütt Moor) und der Gehölzfläche/ Waldfläche an der Osttangente
im Süden:vom geschützten Landschaftsbestandteil Lucks Wiese
im Westen: von der Straße Hoher Damm
(siehe Anlage)
Frau Domschat-Jahnke informiert anhand des Planes, dass die Bürgerschaft bereits 2015 und 2016 Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57/01 zur 1. Änderung gefasst hat.
Ziel dieser Planung ist die Änderung des im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Gewebegebietes in das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnmobil- und Ferienpark im Bereich Redentin Süd.
Die Errichtung eines Wohnmobil- und Ferienparkes erfordert die Einhaltung von Schallimmissionswerten, die in unmittelbarer Nachbarschaft der Gewerbegebiete Hoher Damm und Redentin nicht gegeben sind. Somit erfolgte eine Verlagerung des Sondergebietes in größerer Entfernung von den Emissionsquellen in den Gewerbegebieten in Richtung Süden auf eine Teilfläche der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 57/01 festgesetzten Grünfläche. Zum anderen hat sich die vorhandene und im rechtskräftigen Bebauungsplan 57/01 zum Erhalt festgesetzte Gehölzfläche zu einer Fläche für Wald entwickelt. Ein sogenannter Waldabstand von 30 m ist einzuhalten, was wiederum eine weitere Änderung der Planung erfordert. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird nun im sogenannten Regelverfahren – ein zweistufiges Verfahren – durchgeführt.
Auch ist in diesem Fall die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, welches im Parallelverfahren erfolgt.
Frau Domschat-Jahnke verweist auf die Vorlage unter dem TOP 6.
Herr Kargel dankt Frau Domschat-Jahnke für ihre Erläuterungen zu den Vorlagen.
Es erfolgt aber eine getrennte Abstimmung zu diesen beiden TOP.
Die Frage von Herrn Hilse zu den Stellplätzen für Wohnmobile wird von Frau Domschat-Jahnke beantwortet.
Da es hierzu keine weiteren Fragen mehr gibt, lässt Herr Kargel über diese Vorlage abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja-Stimmen: 9
Nein Stimmen: 0
Enthaltungen: 0