Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 11.9 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 27.07.2017 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:03 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2017/2330 Nutzung von Veranstaltungsräumen der Hansestadt Wismar für politische Veranstaltungen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Fraktionsantrag | |||||
Verfasser/-in: | Fraktion FDP-Grüne | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt, dass Veranstaltungsräume der Hansestadt Wismar grundsätzlich für Veranstaltungen von politischen Parteien, politischen Stiftungen und politischen Vorfeldorganisationen der Parteien zur Verfügung zu stellen sind.
2. Über Ablehnungen von entsprechenden Anträgen entscheidet die Bürgerschaft.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die betroffenen Satzungen anzupassen und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung: Herr Domke
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Rickert; Herr Domke; Bürgermeister, Herr Beyer, Herr Brüggert
Herr Tiedke, SPD-Fraktion, stellt den Antrag auf Verweisung in den Hauptausschuss hilfsweise eine separate Abstimmung der einzelnen Punkte.
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt den Antrag auf Verweisung in den Verwaltungsausschuss, da der Hauptausschuss für diese Angelegenheit nicht zuständig ist.
Es erfolgt die Abstimmung auf Verweisung der Vorlage in den Verwaltungsausschuss.
- abgelehnt
Es folgt die Abstimmung über die Punkte 1 bis 3 getrennt abzustimmen.
- abgelehnt
Abstimmungsergebnis:
- abgelehnt
Ja-Stimmen:16
Nein Stimmen:16
Enthaltungen: 0