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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 5. Änderung, Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
TOP: Ö 10.5
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:03 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 23966 Wismar
VO/2017/2282 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 10/91 "Gewerbegebiet Dargetzow", 5. Änderung
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  
 10.63 SG Liegenschaften  


Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10/91 „Gewerbegebiet Dargetzow“ das Bauleitplanverfahren zur 5. Änderung durchzuführen.

 

  1. Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10/91 wird wie folgt begrenzt:

im Norden:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese

im Osten:von der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Wiese

im Süden:von der Straße Am Ring (Planstraße B)

im Westen:von der Baufläche GEE 1

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar mit dem Vorhabenträger den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 10/91, 5. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen