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Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar Bebauungsplan Nr. 85/17 "Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II" Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2017/2276 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 85/17 "Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II"
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  
 10.63 SG Liegenschaften  
 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement  


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den Bereich Lembkenhof –

Gewerbegebiet Wismar West einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: von der Kleingartenanlage Kleines Stadtfeld/Lembkenhof (Grundstück 3416/3),                             vom Deponiegelände ehem. Werft (Grundstück 3506/108) sowie vom                                           Betriebsgelände MV Werften

im Osten:vom Wendorfer Weg sowie vom Betriebsgelände EVB Wismar

im Süden:von der Werftstraße, dem Betriebsgrundstück Hagebaumarkt, den rückwärtigen                             Grundstücksgrenzen Lübsche Straße 165 bis 183, dem Misch- und                                           Gewerbegebiet Lembkenhof (Bebauungsplan Nr. 8/91) sowie von der Straße An                             der Lübschen Burg und der Lübschen Straße 178 bis 184

im Westen:von der Bebauung an der Tschaikowskistraße 1 bis 5 und der Lübschen Straße                             207 (Berufsschulzentrum Nord) sowie der Kleingartenanlage Kleines                                           Stadtfeld/Lembkenhof (Grundstück 3415/24)

(Lageplan siehe Anlage 1)

 

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich

bekannt zu machen.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorgesehene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist

von der Verwaltung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und

2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

Herr Kargel bittet die Verwaltung um Erläuterungen zu dieser Vorlage.

 

Herr Spieß verweist anhand der Pläne, dass das Gewerbegebiet West als wichtiger Standort für die Wismarer Werft derzeit über die Lübsche Straße – Schiffbauerdamm/Holzdamm bzw. über die Schweriner Straße/Bürgermeister-Haupt-Straße – Am Köppernitztal – Werftstraße an den überregionalen Straßenverkehr angebunden ist. Durch die Übernahme der Werft durch die Genting-Gruppe wird dieser Hauptstandort MV Werften ausgebaut. Dies bedeutet auch eine enorme Erhöhung des Verkehrsaufkommens. Durch die Stadt ist in Abstimmung mit dem Ministerium und den MV Werften die Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt worden. Dieses Verkehrsgutachten ist in einer nicht öffentlichen Sitzung am 05.07.2017 den Bürgerschaftsmitgliedern vorgestellt worden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass diese Knotenpunkte im Umfeld der Zufahrt zur Werft die Verkehre auf Dauer nicht mehr abwickeln können. Es wurden mehrere Varianten untersucht, eine ist eine Straßenverbindung ausgehend vom Knotenpunkt Lübsche Burg – Straße An der Lübschen Burg sowie die A 20 über das Kleine Stadtfeld/Lembkenhof zu den MV Werften.

 

Herr Senator Berkhahn bekräftigt, dass für den Bau der Erschließungsanlagen ein Bebauungsplan aufzustellen ist. Ziel ist die Schaffung einer öffentlichen Straßenverbindung zwischen der Lübschen Straße/Lembkenhof bis zur Werftstraße – Wendorfer Weg und somit die Errichtung einer leistungsfähigen Anbindung des Gewerbegebietes Wismar West.

 

Herr Kargel dankt der Verwaltung für die Ausführungen und bittet um Diskussion.

 

Frau Seidenberg möchte wissen, ob der vorhandene Fuß- und Radweg am Schwarzen Weg (Ostseeradwanderweg) erhalten bleibt. Dieser wird in die Planung mit einbezogen ist die Antwort der Verwaltung.

 

Da es keine weiteren Fragen mehr gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.  

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0