Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Auszug - Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost - Bereich Schule", Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  

Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Sanierungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Raum 234, Bauamt, Kopenhagener Str. 1
Ort: 23966 Wismar
VO/2017/2267 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost - Bereich Schule",

Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60 BAUAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  


 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bügerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behöden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus

den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die

während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Büger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79/11-2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulemit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         EVB

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

         Landkreis Nordwestmecklenburg

         Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

         Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt

         Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

         Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

         Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

         Bürgermeister als Straßenbaulastträger

         Bürgermeister als untere Straßenverkehrsbehörde

         Stadtwerke Wismar GmbH

         Eisenbahn-Bundesamt

 

teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen)

entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schuledas Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulefür das Gebiet, welches begrenzt wird: im Norden durch das Gewerbegebiet an der Kanalstraße, im Osten durch den Bahndamm der Strecke Wismar-Schwerin, im Süden durch die Flächen des Wohngebietes innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 79/11-1 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich allgemeines Wohngebiet, im Westen durch den Lenensruher Weg , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen

(Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der

vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als

Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulewird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Der Bebauungsplan Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulewurde aus der durch die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschlossenen 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar Umwandlung von  Grünfläche in Wohnbaufläche im Bereich Lenensruher Weg/Ost" entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 -2 "Wohngebiet Lenensruher Weg/Ost Bereich Schulegemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Durch die Verwaltung wird anhand des Planes die Vorlage vorgestellt. Die Bürgerschaft hat 2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79/11 „Wohngebiet am Lenensruher Weg Ost“ beschlossen.  Mit diesem Bebauungsplan war ursprünglich beabsichtigt, Voraussetzungen für die Neuausweisung bzw. Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes zur Errichtung von Eigenheimen sowie für den Bau eines Alten- und Pflegeheimes zu schaffen. Des Weiteren war geplant, für den nördlichen Bereich eine Fläche für den Gemeinbedarf festzusetzen. Auf dieser ist die Errichtung einer Schule erforderlich. Diese Bebauung entspricht somit den geänderten Planungszielen der Stadt für dieses Gebiet. Somit hat die Stadt im Einvernehmen mit den Flächeneigentümern sich entschlossen, den Bebauungsplan zu teilen.

Herr Senator Berkhahn bekräftigt, dass das Ziel nunmehr in der Errichtung von Wohnhäusern sowie in der Entwicklung und damit Erweiterung des Schulstandortes besteht.

 

Der Abschluss eines Erschließungsvertrages für den o. g. Bebauungsplan steht ebenfalls auf der heutigen Tagesordnung.

 

Herr Kargel dankt für die Ausführungen. Da es keine weiteren Wortmeldungen hierzu gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen. 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 9

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0