45. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | ||||||||
TOP: | Ö 9.7 | |||||||
Gremium: | Bürgerschaft der Hansestadt Wismar | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 30.05.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:18 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Raum 123, Bürgerschaftssaal im Rathaus | |||||||
Ort: | Am Markt 1, 23966 Wismar | |||||||
VO/2013/0709 Einsetzung eines Sonderausschusses wegen Unregelmäßigkeiten in Gesellschaften mit Beherrschung durch die Hansestadt Wismar und weiterer Vorgänge | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Fraktionsantrag | |||||
Verfasser/-in: | FÜR-WISMAR-Fraktion | |||||||
Beteiligt: | 1 Büro der Bürgerschaft | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Einsetzung eines Sonderausschusses gemäß § 9 Hauptsatzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar.
2. Der Sonderausschuss hat 9 Mitglieder, die alle Mitglieder der Bürgerschaft sind. Er kann im Bedarfsfall Sachverständige hinzuziehen.
3. Der Sonderausschuss setzt sich mit den Umständen auseinander, die zu den Ende 2012 durch Informationen des Bürgermeisters und öffentlich bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftsführung der Sanierungsgesellschaft Wismar GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar GmbH und ggf. weiteren Vorgängen führten.
4. Zu den Aufgaben des Sonderausschusses gehören:
4.1 Analyse der Umstände, die zu den Unregelmäßigkeiten führten sowohl in den Beteiligungsgesellschaften als auch innerhalb der Verwaltung
4.2 Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen, z.B. hinsichtlich Vier-Augen-Prinzip, Prokura-Erteilung, Verfügungsberechtigungen, Verhaltenskodex
4.3 Überprüfung und ggf. Überarbeitung verwaltungsinterner Vorschriften und Dienstanweisungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung
4.4 Analyse der Aufgabenbeschreibung und ggf. Neuausrichtung der städtischen Beteiligungsverwaltung
4.5 Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Controllings im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung
4.6 Analyse der Vorgänge im Hinblick auf die Buchführung
4.7 Begleitung der Aufarbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung, die dem Sonderausschuss regelmäßig Bericht erstattet.
5. Der Sonderausschuss berichtet der Bürgerschaft regelmäßig und ist solange tätig, wie die Aufklärung und Aufarbeitung der betroffenen Vorgänge andauert. Nach § 5 Abs. 5 GO der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ist ein Abschlussbericht der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen und die Bürgerschaft beschließt über die Beendigung des Sonderausschusses.
Begründung: Herr Werner
Wortmeldungen: Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Sass; Herr Domke
Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., stellt folgenden Änderungsantrag:
Satz 1. und 2. wird gestrichen.
Folgende Nummerierung ändert sich entsprechend.
1. Der Hauptausschuss setzt sich…
2. Dem Hauptausschuss werden folgende Aufgaben übertragen:
2.1 bis 2.6. bleiben erhalten
2.7. Begleitung der Aufarbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung, die dem Hauptausschuss regelmäßig Bericht erstattet.
5. wird gestrichen
3. Die Berichtspflicht des Bürgermeisters an die Bürgerschaft ist durch dieses Verfahren nicht eingeschränkt.
Termine und Tagesordnung der Hauptausschusssitzungen, sind allen Bürgerschaftsmitgliedern rechtzeitig zu übermitteln.
Herr Dr. Eigendorf, Bürgerfraktion, stellt den Antrag auf Protokollierung des Wortbeitrages des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister, Herr Beyer, stimmt dem nicht zu.
Herr Werner, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt den Antrag auf eine 10minütige Pause zur Beatung.
Es erfolgt die Abstimmung zur Anberaumung einer Pause.
- beschlossen
Die Sitzung wird um 19.54 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 20.02 Uhr weiter geführt.
Wortmeldung: Herr Werner
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., trägt den Änderungsantrag, auf Bitte des Präsidenten der Bürgerschaft, Herrn Dr. Zielenkiewitz, erneut vor.
Es erfolgt die Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE..
Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss setzt sich mit den Umständen auseinander, die zu den Ende 2012 durch Informationen des Bürgermeisters und öffentlich bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftsführung der Sanierungsgesellschaft Wismar GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar GmbH und ggf. weiteren Vorgängen führten.
2. Dem Hauptausschuss werden folgende Aufgaben übertragen:
2.1 Analyse der Umstände, die zu den Unregelmäßigkeiten führten sowohl in den Beteiligungsgesellschaften als auch innerhalb der Verwaltung
2.2 Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen, z.B. hinsichtlich Vier-Augen-Prinzip, Prokura-Erteilung, Verfügungsberechtigungen, Verhaltenskodex
2.3 Überprüfung und ggf. Überarbeitung verwaltungsinterner Vorschriften und Dienstanweisungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung
2.4 Analyse der Aufgabenbeschreibung und ggf. Neuausrichtung der städtischen Beteiligungsverwaltung
2.5 Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Controllings im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung
2.6 Analyse der Vorgänge im Hinblick auf die Buchführung
2.7 Begleitung der Aufarbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung, die dem Hauptausschuss regelmäßig Bericht erstattet.
3. Die Berichtspflicht des Bürgermeisters an die Bürgerschaft ist durch dieses Verfahren nicht eingeschränkt.
Termine und Tagesordnung der Hauptausschusssitzungen, sind allen Bürgerschaftsmitgliedern rechtzeitig zu übermitteln.
- beschlossen
Der Änderungsantrag wird zum eigentlichen Antrag und kommt zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hauptausschuss setzt sich mit den Umständen auseinander, die zu den Ende 2012 durch Informationen des Bürgermeisters und öffentlich bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftsführung der Sanierungsgesellschaft Wismar GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar GmbH und ggf. weiteren Vorgängen führten.
2. Dem Hauptausschuss werden folgende Aufgaben übertragen:
2.1 Analyse der Umstände, die zu den Unregelmäßigkeiten führten sowohl in den Beteiligungsgesellschaften als auch innerhalb der Verwaltung
2.2 Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen, z.B. hinsichtlich Vier-Augen-Prinzip, Prokura-Erteilung, Verfügungsberechtigungen, Verhaltenskodex
2.3 Überprüfung und ggf. Überarbeitung verwaltungsinterner Vorschriften und Dienstanweisungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung
2.4 Analyse der Aufgabenbeschreibung und ggf. Neuausrichtung der städtischen Beteiligungsverwaltung
2.5 Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Controllings im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung
2.6 Analyse der Vorgänge im Hinblick auf die Buchführung
2.7 Begleitung der Aufarbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung, die dem Hauptausschuss regelmäßig Bericht erstattet.
3. Die Berichtspflicht des Bürgermeisters an die Bürgerschaft ist durch dieses Verfahren nicht eingeschränkt.
Termine und Tagesordnung der Hauptausschusssitzungen, sind allen Bürgerschaftsmitgliedern rechtzeitig zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis:
- beschlossen